Vizepräsident Michael Wanner: Der eingebrachte Entschließungsantrag der Bundes­räte Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sofortige steuerliche Sonder­regelungen für Unternehmer zur Abfederung von Belastungen aufgrund der COVID-19-Krise“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmungen erfolgen getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erlassen sowie das Ge­setzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs.1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend „weitergehende Maßnahmen, um die wirtschaftli­chen und sozialen Folgen des Coronavirus effektiv zu bekämpfen“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (271/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „sofortige steuerliche Sonderregelungen für Unternehmer zur Abfederung von Belastungen aufgrund der COVID-19-Krise“ vor.

Ich lasse über den Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (272/E-BR/2020)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulun­terrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundes­gesetz über die Berufsreifeprüfung geändert werden.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „vollständiger Kostenersatz für aufgrund der COVID-19-Krise abgesagte Schulveranstaltungen“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (273/E-BR/2020)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998 geändert wird.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der BundesrätInnen Karl Bader, Korinna Schumann, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.