Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risikogruppen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein 2. COVID-19-Gesetz, 397/A und 112 der Beilagen sowie 10288/BR der Beilagen.

Der gegenständliche Beschluss enthält im Artikel 16 – § 6 Abs. 1 – eine Verfassungs­bestimmung, die der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustim­mung des Bundesrates bedarf.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Ver­fassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Bauarbeiter“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (274/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Corona Bonus – Wertschätzung für die Hel­dinnen und Helden der Corona-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungs­an­trag abstimmen. 

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (275/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Einbindung der Personalvertretung im Krisen­fall“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (276/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Arbeitsplatzgarantie in Zeiten der Corona Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (277/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Kontrolle der Abwicklung des Härtefallfonds durch den Rechnungshof“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstim­men.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (278/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Sicherstellung der Betreuung und Beratung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (279/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Maßnahmenpaket für NGOs und gemein­nützige Vereine“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (280/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privat­personen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (281/E-BR/2020)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Befreiung von der Arbeitsleistung für Risiko­gruppen“ vor. Ich lasse über diesen letzten Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (282/E-BR/2020)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdölbevorratungs­ge­setz 2012 geändert wird, 53 der Beilagen und 101 der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen überdies zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird, 34 der Beilagen und 100 der Beilagen sowie 10289/BR der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020, 19 der Beilagen und 92 der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020, 52 der Beilagen und 93 der Beilagen sowie 10290/BR der Beilagen.

Es liegt mir gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.