15.47

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Sehr geehrtes Präsidium! Ge­schätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es geht um die Absicherung der 24-Stunden-Pflege. Durch die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes soll ein zentrales Management ermöglicht werden, in dem sich Bund und Länder gegenseitig unterstützen und Daten austauschen. Damit sollen regionale Unterschiede ausgeglichen werden und es soll Menschen, die bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung Unterstützung benötigen, besser geholfen werden. Es ist sichergestellt, dass mit den Daten sorgsam umgegangen wird. So ist vorgeschrieben, dass die Daten unverzüglich zu löschen sind, wenn sie für den konkreten Zweck nicht mehr nötig sind, und es gilt natürlich auch hier die Sunset­klausel, sprich maximale Gültigkeit bis Jahresende.

Der Bereich Pflege wurde durch die Coronakrise wie kaum ein anderer in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die politischen Versäumnisse der Vergangenheit werden jetzt noch deutlicher sichtbar. Unser Gesundheitsminister Rudi Anschober hat daher gleich zu Beginn seiner Amtszeit eine grundlegende und umfassende Pflegereform zum ersten großen Vorhaben erklärt. Diese umfassende Reform wird kommen. Die Coronakrise kann für den Pflegebereich eine große Chance darstellen, denn alle verstehen jetzt, was mit Fachkräftemangel gemeint ist. Menschen, die in der Pflege tätig sind, werden jetzt wertgeschätzt, und es entsteht gerade ein breites Verständnis für bessere Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung.

Sehr vielen ist klar geworden, dass sich im Pflegebereich einiges ändern muss. Der Hauptteil der Pflege passiert zu Hause. Fast eine Million Menschen pflegen in Österreich ihre Angehörigen. Pflegende Angehörige sind fast ausschließlich Frauen, und diese sind auch fast immer Mehrfachbelastungen ausgesetzt und sollen neben der Pflege auch noch Beruf, Hausarbeit und Kindererziehung bewerkstelligen.

Die Unterstützung und die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sind aber nicht nur Aufgabe der Familien selbst, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Eine Pflegereform sollte daher vor allem auch die pflegenden Angehörigen unterstützen. Bereits im Regierungsprogramm, also noch vor Corona, wurde ein Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Entlastung und Begleitung pflegender Angehöriger gesetzt.

Weitere Eckpunkte für die Reform des Pflegebereiches sind aus meiner Sicht eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die neben einer besseren Ausbildung eine bessere Entlohnung, bessere Arbeitszeiten sowie Unterstützung und Begleitung im Beruf durch Supervision und Burn-out-Prophylaxe beinhalten sollten; mehr mobil, weni­ger stationär, unterstützt durch Tagesbetreuungen, unterstützt durch Community­nurses als zentrale Ansprechpersonen für die zu Pflegenden und für die Angehörigen sowie zur Koordination von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten und Therapie­einrich­tungen. Diese keineswegs vollständige Aufzählung macht klar, dass eine Pflegereform kein Schnellschuss sein kann, sondern umfassend und nur mit allen Betroffenen ge­meinsam verwirklicht werden kann.

Ich bin mir sicher, dass es im Bereich Pflege zu einer umfassenden Reform kommen wird, weil ich auf unseren Gesundheitsminister Rudi Anschober vertraue, weil ich weiß, dass er da viel vorhat, dass er, so wie es seine Art ist, mit Bedacht vorgehen, alle Beteiligten und Akteure miteinbinden und dabei zielstrebig eine Reform umsetzen wird, die ganz klare Verbesserungen bringt.

Zum Freiwilligenfonds möchte ich noch kurz sagen: Es geht hier um eine Aufstockung eines Fonds für ehrenamtliches Engagement. Es geht um sage und schreibe 600 000 Euro, eine Summe, die in keiner Weise budgetrelevant ist. Peter Klien würde in „Gute Nacht Österreich“ wahrscheinlich meinen: 600 000 Euro, oder, wie René Benko sagt, Tageslohn.

Was macht die Opposition? – Sie ist dagegen und behauptet zum Beispiel, dass mit diesem Geld eine Trackingapp durch die Hintertür finanziert werde, und so weiter. Das ist unrichtig! Es geht um ehrenamtliches Engagement. – Punkt. (Bundesrat Steiner: Dann zeigt das ...!)

Als ich meine politische Funktion im Gemeinderat vor fünf Jahren begann (Bundesrat Rösch: Wo liegt dann das Problem?), warnte mich mein Vater: Du wirst sehen, sagte er, am meisten wird diskutiert und polemisiert, wenn es um wenig geht. – Daran er­in­nert mich diese Diskussion heute. Ich verstehe diese Aufregung hier wirklich nicht. Die vielen Menschen, die ehrenamtlich engagiert sind, haben sich dieses unwürdige Schauspiel jedenfalls nicht verdient. (Bundesrat Rösch: Eh nicht!)

Daher stelle ich auch folgenden Antrag:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen zu TOP 3, Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von frei­willigem Engagement geändert wird

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.“

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Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.53

Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön. Der eingebrachte Antrag ist genügend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Steiner-Wieser zu Wort. Ich erteile es ihr.