Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bundesrat wird heute eine Summe von Beschlüssen des Nationalrates diskutieren. Viele dieser Beschlüsse, das wissen wir, sind unter einem gewissen Zeitdruck zustande gekommen – ein Zeitdruck, der natürlich auch der aktuellen Situation, sprich der Coronakrise, geschuldet ist. Dieser Zeitdruck stößt naturgemäß nicht bei allen Mandataren auf uneingeschränkte Begeisterung.
Als Präsident des Bundesrates will ich etwaige Widerstände gegen bestimmte zur Diskussion stehende Gesetzesbeschlüsse nicht bewerten. Ich möchte Sie aber alle ersuchen, den guten Umgangston, den wir hier in der Länderkammer gewohnt sind, in die Debatten einzubringen, denn die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt sind einfach wichtige Pfeiler unserer parlamentarischen Demokratie – und beide dürfen nicht infrage gestellt werden, da die freie Meinungsbildung, wie wir alle wissen, das Salz der Demokratie ist. Ob man jetzt für oder gegen ein Gesetz ist – wir machen das mit Anstand und Respekt, auch vor jenen, die nicht unserer Meinung sind. Das sind wir nicht nur einander schuldig, sondern auch den Zuseherinnen und Zusehern vor den Bildschirmen.
Wir wollen auch heute wieder unter Beweis stellen, dass der Bundesrat eine der tragenden Säulen unserer Republik ist und hier nicht Einzelinteressen im Vordergrund stehen, sondern das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. In diesem Sinne darf ich mich bei Ihnen und bei euch allen sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei BundesrätInnen von SPÖ, FPÖ und Grünen.)
Präsident Robert Seeber: Die heutige 906. Sitzung des Bundesrates wurde aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates einberufen.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 905. Sitzung des Bundesrates vom 4. April 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet ist das Mitglied des Bundesrates Gerhard Leitner.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Robert Seeber: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen,
der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend die Nominierung von Herrn Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer zum Mitglied und Herrn Landesrat Markus Achleitner zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss der Regionen beziehungsweise
der Nominierung von Frau Sektionschefin Mag.a Helga Berger als österreichisches Mitglied im Europäischen Rechnungshof für die Funktionsperiode 1.3.2020 bis 28.2.2026 verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41
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