BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 30

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Präsident Robert Seeber: Wir gelangen zum 1. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. – Ich bitte um den Bericht.


14.17.13

Berichterstatter Andreas Lackner: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher via Live­stream! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­ge­setz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungs­ge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (9. COVID-19-Gesetz).

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen allen vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Robert Seeber: Danke für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. Ich erteile dieses.


14.18.34

Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Meine Damen und Herren! Worum geht es? – Im 9. COVID-19-Gesetz werden Regelungen getroffen, um sogenannte Risikogruppen beziehungsweise Menschen, die der sogenannten Risikogruppe ange­hören, besonders auch am Arbeitsplatz besser zu schützen.

Es ist ein dreistufiges System. Zuerst erfolgt die Information: der berühmte Brief des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, dass jemand zur Risikogruppe gehört. Im zweiten Schritt kann der oder die Betroffene selbst entscheiden, ob er oder sie damit zum Arzt geht und sich gegebenenfalls ein Risikoattest ausstellen lässt. Im dritten Schritt entscheidet dann wieder die betroffene Person, ob sie das dem Arbeit­geber mitteilt oder nicht. Dank diesem Gesetz können dann Maßnahmen ergriffen werden, die einen besseren Schutz bieten. Die Palette reicht hier von Homeoffice über geschützte Arbeitsbereiche bis hin zur bezahlten Freistellung.

All diese Schritte – und das ist uns wichtig – basieren auf Freiwilligkeit, denn nicht jeder möchte, dass sein Arbeitgeber erfährt, dass er einer Risikogruppe angehört. Es geht um Rechte, es geht um Schutz und es geht um Solidarität mit jenen, die besonders durch das Virus gefährdet sind.

Jetzt noch ein paar Worte zu den Verharmlosern und Besserwissern: Wir hatten den Coronakonsens. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, da haben wir’s ja wieder!) Es war allen Parteien klar, es muss rasch und entschieden gehandelt werden. Das ist dann in großer Einigkeit und unter beispielloser Mitwirkung der Bevölkerung geschehen. Und was ist passiert? – Die Katastrophe ist nicht eingetreten. Die Prävention war bis heute erfolgreich. Und jetzt, da die Erfolge immer klarer werden, wird das Ausbleiben der Katastrophe von einigen – auch hier im Haus – als Begründung dafür genommen, zu sagen, es sei alles übertrieben und nicht notwendig gewesen. (Ruf bei der FPÖ: Rich­tig!)

Das oft zitierte sogenannte Präventionsparadoxon greift um sich. Es ist natürlich viel populärer, so zu tun, als wäre alles nicht so schlimm, und die positive Nachricht der Entwarnung zu verkünden. Allerdings ist die konsequente Umsetzung des Lockdowns die Voraussetzung seiner Aufhebung, und das sollte uns allen klar sein. Auch wenn gegenwärtig die Zahlen sehr gut aussehen, bleibt behutsames Agieren und Fahren auf Sicht das Gebot der Stunde. Wer da populistisch vorprescht und die zugegebener­maßen massiven, auch persönlichen Einschränkungen einfach beseitigen will, riskiert


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