BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 129

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ben. Meine Damen und Herren, wir haben aber hier im Parlament vereinbart, das Begutachtungsverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Da diese Bun­desregierung gegenwärtig die Begutachtungsverfahren systematisch umgeht, verhin­dert sie damit aber auch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetz­gebung. Gerade in Krisenzeiten ist es eine unakzeptable Vorgangsweise, die Betrof­fenen dieser weit in die Grund- und Freiheitsrechte eingreifenden Maßnahmen von der Anhörung, der Mitwirkung gänzlich auszuschließen. So kann man mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Da die gegenwärtige Bundesregierung jedoch die Methode einer Husch-pfusch-Variante gewählt hat, lehnt meine Fraktion das 12. COVID-19-Gesetz ab und gibt dem Einspruch ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Edtstadler.)

21.01


Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Adi Gross. Ich erteile es ihm.


21.02.08

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die gegenständliche Debatte umfasst mehrere Gesetze, ich greife exemplarisch eines heraus, das ich ein bisschen ausführen möchte, nämlich die mögliche Verschiebung des Nachweises aus dem Modul 1 der Integra­tions­vereinbarung. Da wird die Erfüllungspflicht bis 31. Oktober dieses Jahres verlän­gert. Das betrifft Drittstaatsangehörige, also Zugewanderte aus nicht EU-Staaten.

Ein Hauptteil davon ist der Nachweis von Sprachkenntnissen, in diesem Fall im Modul 1 auf A2-Niveau. Seit Wochen ist es nicht möglich, Kurse abzuhalten, seit Wochen ist es deswegen nicht möglich, diese zu besuchen, deshalb ist das eine wichtige und auch logische Änderung, die jetzt beschlossen werden wird. Die deutsche Sprache zu lernen, ist schließlich auch nicht das Einfachste auf der Welt.

Diese Maßnahme betrifft eine besonders vulnerable Gruppe. Es sind in einer relevan­ten Anzahl auch anerkannte Flüchtlinge darunter, die ja eine sehr schwierige Situation hinter sich haben und für die es natürlich eine große Herausforderung darstellt, jetzt auch eine doch schwierige Sprache zu lernen.

Das lenkt die Aufmerksamkeit auf eine in Österreich generell eigentlich sehr wichtige Gruppe, auch wenn darüber nicht immer sehr gern und offen diskutiert wird, nämlich die ZuwanderInnen. Eines ist klar: Österreich ist ein Zuwanderungsland und wir sehen das ganz klar als Bereicherung. Wirtschaftlich ist es ohnehin längst unverzichtbar, und Sie wissen sicher auch, dass wir gerade im so oft zitierten Wiederaufbau – dieses Vokabel wird nun wieder öfter bemüht – sehr, sehr vieles gerade den ZuwanderInnen zu verdanken haben. (Beifall bei den Grünen.)

Im Jahr 2018 wanderten nach Österreich knapp 147 000 Menschen zu, davon knapp 44 000 aus Drittstaaten, also das ist sehr wohl eine große und relevante Gruppe. Für viele von ihnen bedeutet diese zu beschließende Regelung wirklich eine Erleichterung, und, was dazukommt, sie fallen damit nicht um die staatliche Unterstützung für die Kurse um.

Gerade in Krisenzeiten wie diesen, in denen die Grenzen wieder weitgehend dicht gemacht werden – was ja im Sinne der Epidemiebekämpfung nachvollziehbar, aber natürlich auch sehr schmerzlich ist; das sage ich ganz offen, es ist bitter, die Grenzen zu zu haben und Soldaten an den Grenzen zu haben –, gerade in so einer Zeit spüren wir zunehmend, welche Probleme das bereitet – siehe nur beispielsweise die Dis­kussionen um ErntehelferInnen und PflegerInnen.

 


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