großes Danke an die Finanzbehörden, auch an die Wirtschaftskammer für die rasche Abwicklung des Hilfsfonds, und an alle, die in dieser Krise auch im staatlichen Apparat wirklich Großartiges leisten. Das ist wirklich beeindruckend, dafür ein großes Danke von dieser Seite. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Es ist schon angesprochen worden, in diesem Paket gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Umsatzsteuerbefreiung von Masken oder eine Änderung in der Bundesabgabenordnung, sodass Zahlungserleichterungen bei Gutschriften steuerlicher Natur auch direkt fließen können. Wir haben auch sichergestellt, dass pensionierte Ärzte, die zurückkommen, keine steuerlichen Nachteile erleiden, und wir werden im Zusammenhang mit dem Geld, das vergeben worden ist, im Nachhinein natürlich alles prüfen.
Die Finanz bekommt die Möglichkeit, hinsichtlich des vergebenen Geldes auch auf Richtigkeit zu prüfen, denn jetzt ist zwar Geschwindigkeit notwendig, das ist völlig richtig, jetzt gibt es so viel Kulanz wie möglich, aber wir müssen auch sicherstellen, dass es nicht die Möglichkeit für strukturellen Missbrauch von Steuergeld gibt – deswegen auch die klare Strafandrohung, wenn da jemand Missbrauch begeht. Es braucht da keine Kriegsgewinnler zu geben – das will ich auch sagen. Niemand hat Verständnis dafür, wenn jetzt in der Krise jemand versucht, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern; daher die klare Kontrolle durch die Finanz, die im Nachhinein möglich sein wird und sein muss, und die auch kommen wird – das darf ich hier auch allen ins Stammbuch schreiben.
Abschließend: Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in diesen nicht immer einfachen Zeiten, auch mit dem Bundesrat. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)
22.09
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.
Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich spreche um diese Uhrzeit in der gebotenen Kürze, wie ich hoffe, zu TOP 10 unserer Tagesordnung, also zum 11. COVID-Gesetz, das es heute noch zu beschließen beziehungsweise zu bestätigen gilt und dem wir auch unsere Zustimmung geben werden.
Im Wesentlichen geht es hierbei um eine Bestimmung, die Ende des Jahres außer Kraft treten soll und die vor allen Dingen die Hemmung von wichtigen Fristen im Zeitraum von 16. März bis 31. März 2020 für drei wesentliche Berufsgruppen, nämlich WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen, zum Inhalt hat.
Die Covid-Krise und all die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen und weiteren Einschränkungen, die wir mittlerweile zur Genüge kennen und über die wir Bescheid wissen, hatten und haben natürlich zur Folge, dass verschiedene Termine und Fristen oftmals nicht eingehalten werden können. Das betrifft beispielsweise auch das Ablegen von diversen Fachprüfungen, das Ausstellen von Bescheiden für Ausbildungsinstitute, die Neubestellung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder eben auch die Anträge auf Verleihung der Befugnis dafür.
Damit den Betroffenen eben keine Nachteile daraus erwachsen, sollen nun die damit verbundenen Fristen gehemmt werden. Das ist aus unserer Sicht sinnvoll und richtig. Sinnvoll ist es ebenso, dass schon geleistete Gebühren beispielsweise für Prüfungen
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