BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 169

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Meine Damen und Herren, ich komme schon zum Schluss. Alle Maßnahmen, die wir setzen können, die zielorientiert sind und uns den Alltag erleichtern, sind meiner Ansicht nach richtig und sinnvoll. Natürlich kann man überall ein Haar in der Suppe suchen und parteipolitisch motivierte Diskussionen ausdehnen, aber wir alle haben ein Recht darauf, unser wichtigstes Gut, unsere Gesundheit, zu schützen. Tun wir es daher gemeinsam, halten wir zusammen und bleiben Sie gesund! (Beifall bei der ÖVP.)

23.39


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Dr.in Alma Zadić. Ich erteile ihr dieses.


23.39.37

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen, geschätzte Bundesräte! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher, falls noch welche unsere Sitzung verfolgen! Sie wissen ja, dass wir mit dem ersten und dem zweiten Covid-Paket einige Maßnahmen gesetzt haben, die die Justiz und ins­besondere den Gerichtsbetrieb stark eingeschränkt haben.

Sie haben es schon vorhin von Ihrer Kollegin gehört: Im letzten Monat wurden 41 000 Gerichtsverhandlungen abberaumt, und bei 30 000 davon ist das auf die Covid-Krise zurückzuführen.

Wir wollen natürlich so schnell wie möglich ins Tun kommen. Wir wollen auch diesen Rückstau abarbeiten. Mit diesem Gesetz soll es uns möglich sein, nun endlich Ge­richts­verhandlungen nicht nur in dringenden Fällen durchzuführen, sondern auch in allen anderen. Wir wissen, dass das nicht von heute auf morgen gehen wird, und wir wissen auch sehr gut, dass der normale Gerichtsbetrieb nicht so schnell wiederher­gestellt werden kann.

Sie wissen, es gibt viele Gerichtssäle im Land, aber nicht jeder Gerichtssaal ist Covid-geeignet. Gerade in kleinen Bezirksgerichten gibt es viele kleine Gerichtssäle, die sich dafür nicht eignen und die daher auch nicht zur Verfügung stehen werden.

Wir wissen aber auch, dass wir die Gesundheit aller Beteiligten schützen wollen. Wir wollen die Gesundheit der Richter, der Zeugen, der Parteien schützen. Dafür müssen wir als Justizverwaltung auch Sorge tragen, und deswegen haben wir in diesem Geset­zespaket auch eine Möglichkeit geschaffen, die uns eine gewisse Flexibilität gibt: Wir haben die Möglichkeit geschaffen, dass Verhandlungen im Zivilverfahren nun auch per Video erfolgen können, und zwar, wenn die Parteien dem zustimmen. So können auch Zeugeneinvernahmen per Video erfolgen, wenn die Parteien dem zustimmen. Das ist auch deswegen wichtig, weil wir nicht über die Köpfe hinweg entscheiden wollen, son­dern weil gerade im Zivilverfahren auch die Zustimmung der Parteienvertreter erforder­lich ist.

Jetzt hat es da auch gewisse Kritik aus der Richterschaft gegeben, auch von der Richtervereinigung, weil man gesagt hat, das könnte dazu führen, dass Parteien die Verfahren verzögern. Das sehen wir etwas anders, weil wir in diesem Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen haben, dass die Verhandlung per Video durchgeführt werden kann, wenn eine Partei nicht zustimmt beziehungsweise sich nicht innerhalb einer gewissen Frist äußert. Nur wenn sie dem widerspricht, muss die Verhandlung vor Ort stattfinden.

Mir ist ja durchaus bewusst, dass diese neue Form der Verhandlung sehr ungewöhn­lich ist. Es ist eine neue Situation für die Richter, für die Parteien, aber auch für die Zeugen. Ich will Ihnen versichern, es ist mir wichtig sicherzustellen, dass wir dieses neue Format in der Justiz gut annehmen und keinen Qualitätsverlust erleiden. Das wird


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