BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 172

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Zweiten brauchen wir nicht darüber nachzudenken, ob wir da 25 Prozent drauf­schla­gen könnten. Zum Dritten könnten wir den Schnitt von drei Jahren hernehmen, da braucht man nur hineinzuschauen; diese Möglichkeit ist gegeben. Wenn wir über Digitalisierung reden, sage ich noch einmal: Gehen wir es an, denn das ist absolut notwendig! Wenn das bei uns am Land möglich ist, dann wird es wohl hoffentlich auch in der Stadt möglich sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

23.52


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile dieses.


23.52.29

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Ein paar Sätze zum Heizkostenabrechnungsgesetz: Ziel dieser Änderung ist ja, dass Ableserinnen und Ableser nicht in die Haushalte kommen müssen, um die Bewoh­nerInnen keiner Ansteckungsgefahr auszusetzen. Der technische Hintergrund ist, dass die Verbrauchsablesung – da geht es jetzt vor allem um die sogenannten Ver­duns­tungszähler – im Rahmen der Selbstablesung tatsächlich schwer durchzuführen sind.

Jetzt machen wir es so – man kann es übrigens auch selber ablesen, das ist ja kein Zwang –, dass die Ermittlung der Verbrauchsanteile in solchen Fällen über Dreijahres­mittelung erfolgt. Das kann man machen.

Was ich, ehrlich gesagt, nicht verstehe, Kollege Novak, ist die Begründung für die Ablehnung, die Sie jetzt gebracht haben. Das hat mit dem Antrag eigentlich nichts zu tun. (Zwischenruf des Bundesrates Novak.) Da geht es schlicht und einfach um einen pragmatischen Zugang.

Was es nun einmal sicher nicht ist, ist irgendwie ein Ablesefirmenschutzgesetz oder so etwas. Es wird die Abrechnung in der vereinfachten Art und Weise erfolgen und damit wohl auch günstiger sein, da man die Wohnung nicht mehr betreten muss. (Bundesrat Novak: Es ist günstiger ... über drei Jahre ...!) Gut, aber das müssen eh Sie selber wissen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Novak.) – Ja, ja, lesen Sie das in den Normen nach! Man kann das natürlich über einen dreijährigen Zeitraum mit Berücksichtigung von Heiztagen machen. (Bundesrat Novak: ... ohne zu wissen, wovon Sie reden!) – Es ist Stand der Wissenschaft, glauben Sie mir das! Ich habe Technik studiert.

Was natürlich wichtig ist - - (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, aber das sind wirklich vorgeschobene Gründe. Tut mir leid, das hat mit der Sache nichts zu tun. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Bundesrat Novak: Da reden wir über Milliarden!) – Sie können sich ja noch einmal zu Wort melden, das ist überhaupt kein Problem. Ich habe Ihnen zugehört. Jetzt regen Sie sich doch nicht so auf, bleiben Sie ruhig! (Zwischenrufe der Bundesräte Novak und Schennach. Ich verstehe Sie eh nicht wirklich. (Bun­desrat Novak: ... so lang studiert haben ...!) – Es ist langsam genug – ja, wirklich. (Bundesrat Novak: Es ist leider so!) – Ja, ja, wenn Sie glauben, Sie sind gescheiter! Auf jeden Fall: Wichtig ist, dass auch diese Regelung wieder befristet ist, und zwar bezogen auf die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie.

Ich möchte aber darüber hinaus noch etwas sagen, und zwar, um welche Menschen es da geht – aber das ist keine perfekte wissenschaftliche Analyse, das ist eine Ein­schätzung. Klarerweise wird es da vor allem um Haushalte mit geringem Einkommen gehen, weil eben gerade diese nicht über moderne elektronische Messeinrichtungen verfügen, sprich wohl in vielen Fällen um ältere, nicht generalsanierte Wohnungen, in denen es noch solche Messeinrichtungen gibt.

 


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