Es geht um das Kindeswohl, und es ist nur zu begrüßen, dass weitere Staaten dem Abkommen beitreten und bei allfälligen Obsorgestreitigkeiten Schluss ist mit Traumatisierungen wie jener des kleinen Oliver. Wenn ich an diese Geschichte denke: Er wurde ja aus Autos rausgezogen und im jeweils anderen Land eingesperrt. – Das sind haarsträubende Dinge, das gibtʼs ja nicht! Bei aller elterlichen Liebe, man muss doch vernünftig bleiben! Dieses Übereinkommen hilft in solchen Fällen den beiden jeweils betroffenen Staaten, einen klaren Weg zu finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Steiner-Wieser.)
0.41
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster ist Herr Bundesrat Spanring zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretäre! (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der in roter Schrift „Österreich 1000er“ zu lesen ist und zehn Hunderteuroscheine abgebildet sind. – Bundesrat Schennach: Schon wieder der „1000er“!) – Ja, schon wieder der Tausender. – Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Liebe Nachtschwärmer, die jetzt um dreiviertel eins noch dabei sind, vielleicht auch das eine oder andere aufgeweckte Kind!
Soweit ich das recht in Erinnerung habe, hatten wir im Oktober 2018 das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung auf der Tagesordnung. Damals hat es Panama, Uruguay, Kolumbien und El Salvador betroffen, und ich kann mich noch an meinen Abschlusssatz in der Rede damals erinnern: „[...] ich hoffe, dass wir dieses Übereinkommen der Haager Konvention schon sehr bald wieder auf der Tagesordnung haben werden und noch viele weitere Länder ebendiesem beitreten, zum Wohle unserer und aller Kinder.“
Ein wenig hat es gedauert, aber jetzt, circa eineinhalb Jahre später, ist es wieder so weit. Das Besondere daran ist, dass diesmal neben den erwähnten Ländern Dominikanische Republik, Ecuador, Honduras und Usbekistan zwei osteuropäische Länder diesem Übereinkommen beitreten, nämlich Belarus und Ukraine.
Da diese Beitritte gesetzesändernd und gesetzesergänzend wirken, müssen wir das auch hier im Plenum behandeln. Es ist, wie mein Vorredner, Bundesrat Schennach, gesagt hat, natürlich so, dass wir dieser Aufnahme weiterer Länder sehr gerne zustimmen werden, geht es doch um das Wohl der Schwächsten, nämlich unserer Kinder, jener, die sich oftmals selbst nicht schützen können und die deshalb unseren ganz besonderen Schutz verdienen.
Auch wenn es fast unglaublich erscheint, auch in Österreich gibt es im Schnitt jährlich circa 80 solcher Kindesentführungen. Die Bezeichnung Kindesentführung trifft es nicht ganz, denn in Wahrheit geht es natürlich vielmehr um ein Vorenthalten oder um das Entziehen eines Kindes; das heißt, Mutter oder Vater entziehen dem anderen Elternteil das Kind, und das über eine Staatsgrenze hinweg. Eine ganz besondere Aufmerksamkeit darf hier eben der Ukraine geschenkt werden, denn es leben circa 11 000 Ukrainer in Österreich und es gab auch in der Vergangenheit in Österreich schon mehrmals solche Fälle von Kindesentziehung, aber lediglich ein einziges Kind wurde bisher aus der Ukraine rückgeführt. Mit diesem Beitritt wird sich das hoffentlich ändern.
Worin liegt der große Vorteil dieses Übereinkommens? – Wenn Kinder in ein Land verschleppt werden, das diesem Übereinkommen beigetreten ist, können sich die Eltern, die die Rückführung bewirken wollen, an die zentralen Behörden vor Ort wenden. Das wäre in Österreich das Justizministerium und in anderen Ländern eben das
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