BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 186

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

entsprechende Pendant. Es ist dann eine gewisse Gewähr dafür gegeben, dass die entsprechenden Behörden selbstständig im Sinne dieses Abkommens agieren und handeln und eben versuchen, das beste Ergebnis zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Es ist schlimm genug für Kinder, wenn sich die Eltern trennen. Wenn die Kinder dann aber auch noch als Spielball oder als Druckmittel missbraucht werden, dann ist das verurteilenswürdig. Das ist genau so, als würde man mit den Ängsten der Menschen, zum Beispiel vor einer ansteckenden Krankheit, spie­len. Das macht man nicht, so etwas nutzt man ganz bewusst nicht aus! Leider gibt es immer wieder Menschen, die eben genau das machen – weshalb solche Abkommen notwendig sind –, warum auch immer, sei es aus einer Kurzschlussreaktion heraus oder weil eben diese Personen wirklich charakterlos handeln und mit der Angst der Menschen beziehungsweise des anderen Elternteiles spielen.

Kurz gesagt: Dieses Verhalten ist natürlich letztklassig. Hoffentlich werden Menschen, die so etwas machen, dann über kurz oder lang auch abgestraft. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Schachner.)

0.46

00.46.52


Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

00.47.3418. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (38. KFG-Novelle) (161/A und 59 d.B. sowie 10317/BR d.B.)


Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. – Ich bitte um den Bericht.


0.47.55

Berichterstatter Andreas Lackner: Wertes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Werter Herr Staatssekretär! Werte Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, 38. KFG-Novelle, 161/A und 59 der Beilagen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Raggl. Ich erteile es ihm.


00.49.06

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär, es freut mich, dass du uns wieder im Bundesrat besuchst,


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite