BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 184

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Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Bundesrat Peter Raggl. – Ich bitte um den Bericht.


0.37.19

Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich erstatte Bericht über die Verhandlungen des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betref­fend „Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte von Belarus, der Dominikanischen Republik, Ecuadors, von Honduras, der Ukraine und Usbekistans zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentfüh­rung“.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmen­ein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.

Herr Staatssekretär Brunner, herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm.


0.38.25

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Lieber Freund Staatssekretär! Ich mache das jetzt sehr, sehr kurz, denn ich denke, allen ist klar, worum es geht. Es geht um das Haager Kindesentführungsübereinkommen aus dem Jahre 1980.

Vielleicht erinnern sich einige, Kollege Buchmann sicher, an den kleinen Oliver, der 2012 die Berichterstattung der österreichischen Medien beherrscht hat: der Vater ein Däne (Bundesrat Buchmann: Die Mutter eine Steirerin!), die Mutter eine Steirerin. Was ist passiert? – Nach dänischem Gesetz hat der Vater die Obsorge, nach öster­reichischem Recht die Mutter, der jeweilige Aufenthalt des Kindes wurde damit offiziell zu einer Kindesentführung.

Innerhalb der Europäischen Union haben wir das durch die Brüssel-IIa-Verordnung geklärt, nur das hätte dem kleinen Oliver nichts genützt, denn Dänemark ist dieser IIa-Verordnung nicht beigetreten. Das heißt, im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit ist dieses Problem in Europa, also im EU-Europa, nicht mehr existent. Es geht dabei eigentlich um das Kindeswohl, um grenzüberschreitende Obsorgestreitigkeiten.

100 Staaten sind beigetreten. Tritt eine solche Obsorgestreitigkeit ein – und binationale Ehen und Elternschaften werden ja immer mehr –, dann ist das Kind innerhalb von sechs Wochen in jenes Land zurückzuführen, in dem das Kind ursprünglich seinen Hauptwohnsitz hatte. Für Oliver wäre das Dänemark gewesen, denn die Steirerin war glücklich verliebt in Dänemark, das Kind kam in Dänemark zur Welt und lebte in der ersten Zeit in Dänemark – somit hätte Österreich beziehungsweise ein steirisches Pflegschaftsgericht gar nicht so vorgehen können.

Gott sei Dank tritt das immer mehr zurück. Nun kommen bei diesem Abkommen einige neue Staaten dazu, unter anderem die Ukraine, Belarus und die Dominikanische Re­publik. Ich betone diese drei, weil es viele Fälle binationaler Elternschaft gibt, die gera­de diese Länder betreffen. Beispielsweise gibt es allein in Deutschland über 33 ent­sprechende Verfahren zwischen deutschen und ukrainischen Vätern und Müttern.

 


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