Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei (15 d.B. und 57 d.B. sowie 10318/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei (16 d.B. und 58 d.B. sowie 10319/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 19 und 20, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Bundesrat Andreas Lackner. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Andreas Lackner: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April betreffend Luftverkehrsabkommen und Zusatzabkommen, so wie es der Herr Präsident eben geschildert hat.
Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor.
Der Ausschuss für Verkehr hat am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Und der zweite Bericht? – Sie sind Berichterstatter zu zwei Tagesordnungspunkten
Berichterstatter Andreas Lackner (fortsetzend): Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Das zu beschließende Abkommen regelt den Beitritt – übrigens
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