15.17
Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen zu Hause via Livestream! Kollege Ingo Appé hat ja jetzt schon einiges zu dem Wirtshauspaket ausgeführt. Ich habe ein bisschen eine andere Zugangsweise zu der ganzen Sache und möchte jetzt einmal damit beginnen, zu sagen, dass die Coronakrise den Gastronomiebereich besonders hart getroffen hat. Durch dieses Wirtshauspaket soll der Neustart bestmöglich gelingen, ein Mix aus einfacher und unbürokratischer Entlastung und Unterstützung soll den Wirtinnen und Wirten den Weg aus der Krise erleichtern.
Zu Beginn daher ein Dankeschön an dich, Herr Finanzminister, an unsere Tourismusministerin Elli Köstinger sowie an alle Kolleginnen und Kollegen, die hier im Hohen Haus diesen Gesetzesänderungen heute zustimmen werden. Es handelt sich um äußerst wichtige Maßnahmen, einen Mix aus steuerlicher Entlastung und Unterstützung zum Konsumanreiz.
Worum geht es konkret? – Es geht, wie mein Kollege schon ausgeführt hat, um die Senkung der Umsatzsteuer auf antialkoholische Getränke in Wirtshäusern und Restaurants von 20 Prozent auf 10 Prozent. Dieser ermäßigte Steuersatz soll eben von 1. Juli bis Ende 2020 gelten und eine Entlastung von rund 200 Millionen Euro bringen. Von dieser Umsatzsteuersenkung bei antialkoholischen Getränken ist der Verkauf über Supermärkte, Abhol- und Lieferservices sowie Getränkeautomaten nicht umfasst, diese Entlastung soll rein für Restaurantleistungen gelten. Es geht um die Abschaffung der – jetzt sind wir bei der berühmten – Schaumweinsteuer, damit um die Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und natürlich auch der Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Abschaffung soll eine Entlastung von rund 30 Millionen Euro bringen.
Es geht weiters um eine steuerliche Besserstellung von Essensgutscheinen, um mehr Konsumanreiz zu schaffen. Zu diesem Zweck soll der steuerfreie Betrag für Gutscheine von 4,40 Euro auf 8 Euro und für den Einkauf von Lebensmitteln von 1,10 Euro auf 2 Euro pro Arbeitstag angehoben werden. Durch die Erhöhung der Steuer- und Abgabenfreiheit sollen sowohl Arbeitnehmer als auch die Gaststätten, bei denen die Gutscheine eingelöst werden, profitieren und der Konsum in Wirtshäusern gezielt gesteigert werden. Es geht um mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch eine Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent.
Zusätzlich erfolgen im Zusammenhang mit dem Wirtepaket die Vereinfachung der Aufzeichnungen und eine steuerliche Entlastung durch das Anheben der bisherigen Pauschalierungsgrenze. Die Nettoumsatzgrenze in der Gastgewerbepauschalierung soll von 255 000 auf 400 000 Euro angehoben werden, die Grundpauschale von 10 Prozent auf 15 Prozent und der Mindestpauschalbetrag von 3 000 auf 6 000 Euro. Die Mobilitätspauschale soll gestaffelt nach der Einwohnerzahl der Gemeinde ebenfalls erhöht werden. Durch das Anheben der Nettoumsatzgrenze wird die Möglichkeit geschaffen, dass in Zukunft viel mehr Gastgewerbeunternehmen dieses steuerlich sehr interessante Modell in Anspruch nehmen können. Es kann bei der Gastgewerbepauschalierung mit hohen Steuerentlastungen gerechnet werden, welche teilweise, wenn die Parameter passen, mit einer Steuerersparnis von 50 Prozent bis sogar drei Viertel berechnet wurden. Auch wenn diese Steuerersparnis betreffend Gastgewerbepauschalierung erst nächstes Jahr zum Tragen kommen wird, glauben Sie mir, meine Damen und Herren, sie wird nächstes Jahr auch noch dringend gebraucht werden.
Kollegin Lancaster hat in ihrem Redebeitrag von Existenzsicherung für ArbeitnehmerInnen gesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ich schlage Ihnen vorerst vor, den so wichtigen Gesetzesänderungen für die Stützung der Wirtschaft zuzustimmen, denn damit werden die Existenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich gesichert. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.23
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile es ihr.