möglich gewesen, das ist aber nicht der Fall gewesen. Nun führen wir das also jetzt mit einem gewissen Durcheinander in den Abläufen durch, aber das wird der Sache nicht weiter schaden.
Wir haben bereits zuvor dem Finanz-Organisationsreformgesetz nicht zugestimmt, und wir werden das auch weiterhin nicht tun, und was die Thematik der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge angeht, muss ich schon fragen: Warum hat man dieses Gesetz hier noch schnell hineingequetscht? – Ich glaube, das war keine kluge Entscheidung.
Warum ist man vor allem nicht dem Ratschlag der Opposition gefolgt, hier einzufügen, dass der Bund die Haftung für die Ausfälle bei den Sozialversicherungsträgern trägt? Es kommt jetzt zu nennenswerten Verwerfungen für die Sozialversicherungsträger im Hinblick auf die ausstehenden Summen. Die Sozialversicherung hat jetzt schon große Mindereinnahmen aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit. Das heißt, das Gesundheitssystem und die Sozialversicherungsträger kommen immer mehr unter Druck.
Jetzt bräuchte es ganz dringend eine Ausfallshaftung. Es ist sehr wohl wichtig, dass die Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden, keine Frage! Es war ja auch vor der Covid-Krise möglich, dass Unternehmern und Unternehmerinnen die Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden, und das ist jetzt fraglos auch wichtig, aber diese Stundung darf auf keinen Fall zum Crash im Gesundheitssystem führen!
Das heißt, es braucht die Sicherung dieser Mittel durch den Bund, damit die Sozialversicherung auch weiterhin ihre Arbeit im Interesse der Bevölkerung leisten kann. Es war, glaube ich, nicht klug, diesen Satz betreffend Haftung, die der Bund übernimmt, nicht einzufügen. Wir als SPÖ-Fraktion werden daher diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.04
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Karl Bader. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht diesfalls um eine Entscheidung betreffend das Finanz-Organisationsreformgesetz im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge, die wir treffen wollen. Wir haben dieses Gesetz auch im Finanzausschuss behandelt, und aufgrund dessen, dass der Antrag der Regierungsparteien, gegen diesen Beschluss keinen Einspruch zu erheben, keine Mehrheit fand, bestand auch keine Möglichkeit, diesen auf die Tagesordnung zu setzen. Daher haben wir - - (Bundesrat Steiner: Das ist ja eine Überraschung!) Das ist geschäftsordnungsmäßig nicht drinnen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, ja.
Tatsache ist, dass auch die Gesundheitskasse darauf aufmerksam macht, dass es ein wichtiges Thema für die Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist – für deren Interessen Sie sich natürlich entsprechend einsetzen, was Sie auch immer wieder beteuern –, dass in diesem Zusammenhang eine entsprechende Möglichkeit geschaffen wird. Daher haben wir über die Möglichkeit eines Fristsetzungsantrages jetzt vor, diesen Punkt dieses Gesetzes möglichst zeitnah auf die Tagesordnung zu bekommen, und wir wollen natürlich auch im Interesse der Unternehmen und der Arbeitsplätze diese Entscheidung herbeiführen. (Bundesrat Steiner: Wann?) Das ist das Thema. (Bundesrätin Schumann: Ihr habt das Thema verschlafen!)
Zur flapsigen Argumentation, die ÖVP hätte etwas gegen diesen Tagesordnungspunkt, möchte ich sagen: Sie werden doch nicht glauben, dass wir als Einbringer von Gesetzen
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