BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 98

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Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner. – Ich bitte um den Be­richt.


14.04.18

Berichterstatterin Dipl.-Ing. Andrea Holzner: Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­marktservicegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Robert Seeber: Danke für den Bericht.

Ich darf Frau Bundesminister Aschbacher sehr herzlich im Hohen Haus begrüßen. – Willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile dieses.


14.05.39

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Bundesministerin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bild­schirmen! Natürlich auch: Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Plenarsaal! Das Covid-19-Kurzarbeitsmodell hat in dieser Krise vielen Unternehmen und ihren Mitarbeitern Sicher­heit in einer unsicheren Zeit geboten.

Es hat dazu beigetragen, zahlreiche Arbeitsplätze zu erhalten und hat viele Firmen vor noch größeren finanziellen Schwierigkeiten bewahrt. Das österreichische Modell der Kurzarbeit wird europaweit sehr gelobt. Kaum ein anderes Land weltweit hat ein Kurzar­beitsmodell mit vergleichbar hoher Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent.

Es ist ein gutes Modell, durch das rund 1,3 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz nicht verloren haben. Seit der Einführung dieses Kurzarbeitsmodells ist es der Regierung und dem Gesetzgeber wichtig, laufend Anpassungen und Optimierungen vorzunehmen. Für jedes Unternehmen bedeuten wirtschaftliche Probleme und damit verbundene staatliche Hilfestellungen aber natürlich auch eines: einen hohen bürokratischen Mehraufwand, um an die entsprechenden Hilfsleistungen zu gelangen. Als Geschäftsführerin eines Produk­tionsbetriebs kann ich Ihnen dies aus erster Hand bestätigen. Wir haben aber inzwischen die Kurzarbeitsbeihilfe erhalten. Es haben sie noch nicht alle erhalten, aber wir haben sie erhalten. – Vielen Dank. (Bundesrat Steiner: Wahrscheinlich die guten Kontakte ÖVP-intern!) – Na ja, das ist ohne Kontakte gegangen.

Vor allem die Abrechnung der Kurzarbeitsentlohnung hat in den letzten Wochen viele Lohnverrechner an ihre Grenzen gebracht. Dafür gab es zwei wesentliche Ursachen: erstens die Sozialpartnervereinbarung, die eine Nettoersatzrate garantieren wollte, und zweitens die offene Frage, ob sich die garantierte Ersatzrate auf den Gesamtverdienst oder nur auf die ausgefallenen Stunden bezog. Zu beidem können jetzt aufgrund eines Sozialpartnerkonsenses und nach Beratung mit Steuerberatern Klarstellungen vorge­nommen werden.

Die vorliegende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Verbesserungen. Für Unternehmer bedeutet die Abänderung


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