BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 99

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eine wesentliche Vereinfachung hinsichtlich der Lohnabrechnung beim Covid-19-Kurz­arbeitsmodell. Es kann nun aus vier verschiedenen Abrechnungsvarianten gewählt wer­den. Das heißt, bei der Abrechnung der Kurzarbeit wurden nun einige Unsicherheiten beseitigt und die Arbeitgeber müssen weniger Sorge haben, dass die Beihilfe nicht aus­bezahlt wird, weil die Kurzarbeit vielleicht falsch abgerechnet wurde.

Eine der Möglichkeiten ist die Abrechnung mittels der Bruttoentgelttabelle, die vom AMS zur Verfügung gestellt wird. Die Bruttoentgelttabelle, aus der sich die Kurzarbeitslöhne für die Beschäftigten errechnen, ist nun in 5-Euro-Schritten und nicht mehr in 50-Euro-Schritten abgestuft, was für die Arbeitnehmer eine genauere und gerechtere Abrech­nung ergibt.

Außerdem kommt es durch die geänderte Sozialpartnervereinbarung zu einer Klarstel­lung bezüglich der Einschränkungen betreffend Kündigungen beim Kurzarbeitsmodell. Mit Kurzarbeit kann der Beschäftigtenstand nur mit Ausnahmegenehmigung des re­gionalen Arbeitsmarktservices abgebaut werden. Die grundsätzliche Verpflichtung der Unternehmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes bezieht sich auf von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer. Das heißt, die Arbeitnehmer in Kurzarbeit genießen weiter einen Kündigungsschutz durch das Kurzarbeitsmodell. Dies gilt nicht für Arbeit­nehmer, die nicht zur Kurzarbeit angemeldet wurden.

Mit diesen Anpassungen des Kurzarbeitsmodells können wir dazu beitragen, die dro­hende Wirtschaftskrise etwas abzufedern, Unternehmen zu entlasten und Arbeitsplätze zu sichern. Außerdem profitieren die Arbeitnehmer von hohen Ersatzraten für die ausge­fallenen Stunden.

Auch wenn wir jetzt hoffentlich den schlimmsten Teil der Gesundheitskrise hinter uns haben, so ist die Wirtschaftskrise leider noch lange nicht vorbei. Daher ist es wichtig, dass wir dieses Kurzarbeitsmodell nun optimieren, denn aktuell hat es den Anschein, dass viele Unternehmen die Kurzarbeitsphase verlängern werden, weil sie weiterhin noch keine Vollbeschäftigung für ihre Arbeitnehmer gewährleisten können.

Aus all diesen Gründen unterstütze ich dieses neue Gesetz und somit diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

14.10


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Schachner. Ich erteile dieses.


14.11.15

Bundesrat Horst Schachner (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kol­legen! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „517.221 Menschen ohne Job, Arbeitsplätze schaffen – Arbeitslosengeld erhöhen!“ auf das Rednerpult, nimmt sie noch einmal in die Hand, um sie auch dem hinter ihm sitzenden Präsidenten zu zeigen, und stellt sie erneut ab.) Ich bin selber auch froh, dass wir die Kurzarbeit – die zweite Tranche, mehr oder weniger – geschaffen haben und dass da auch für Arbeitgeber viele Erleichterungen drin sind, damit man das leichter ausführen kann. Wir wissen ganz genau, wie die erste Tranche ausgeschaut hat. Das war sicher nicht so einfach. Es ist eine Vereinfachung drinnen, und man muss wirklich einfach auf das Ergebnis schauen, das da herausgekommen ist. Meine Vorrednerin hat da schon vieles angesprochen: 80, 85 und 90 Prozent – darüber sind wir froh.

Ich kann euch aber trotzdem eines sagen: Wenn einer 2 000 Euro netto im Monat ver­dient und dann 80 Prozent kriegt – mit 2 000 Euro netto bekommt er 80 Prozent –, dann kriegt er genau 1 600 Euro heraus, und das ist auch sehr wenig. Wenn seine Frau viel­leicht auch arbeitslos geworden ist oder vielleicht sogar im Notstand ist, weil sie schon


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