BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 142

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Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie auch unsere Forderung, schwangere Arbeitnehme­rinnen in die Risikogruppe aufzunehmen, abgelehnt haben. Gemeinsam mit den Ge­werkschafterInnen schlagen wir Alarm, dass die Coronakrise verheerende soziale Fol­gen hat. Frauen sind davon doppelt betroffen. Ich darf Sie auf die Kampagne der SPÖ‑Frauen Hashtag statt Applaus aufmerksam machen. Da stellen wir über die so­zialen Medien frauenpolitische Themen in den Vordergrund und weisen nachdrücklich auf die Rechte von Frauen hin. Alle Frauen in Österreich sind aufgefordert, ihre Forde­rungen an die Bundesregierung zu formulieren. Ich darf die Gelegenheit nutzen und gleich eine davon hier nochmals formulieren: Wir fordern die Erhöhung des Arbeitslosen­geldes auf 70 Prozent!

In der letzten Zeit wurden 13 Anträge zu frauenpolitisch relevanten Themen im Parla­ment eingebracht, die alle abgelehnt wurden. Seien Sie aber versichert, wir machen hier weiterhin Druck!

Lassen Sie mich abschließend auf das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes zu­rückkommen. Dieses sollte bei den erwähnten Gruppen, Schwangeren und Jugendli­chen, dazu führen, dass sie nach Möglichkeit eben gar nicht erst durch Strahlung be­lastet werden. Es kann nämlich nicht sein, dass das Schutzniveau gerade bei den Schwangeren abgesenkt wird.

Versuchen Sie sich in die spezielle Situation einer schwangeren Frau zu versetzen, viel­leicht auch noch in die Situation einer Erstgebärenden. Man durchlebt da immer wieder Phasen der Unsicherheit, ob alles gut geht und ob das Kind auch wirklich gesund zur Welt kommt. Schwangere brauchen Schutz und sollten auch in Zukunft nicht im Strah­lenbereich arbeiten dürfen. Es bleibt noch einmal, an Ihre Empathie zu appellieren – mein Appell geht vor allem auch an die Grünen –, und Sie zu bitten, den Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und des Ungeborenen in den Fokus zu rücken, aber auch an die Gesundheit der Jugendlichen bei der Berufsausübung im Strahlenbereich zu denken.

Um nun sicherzustellen, dass die neuen Regelungen im Strahlenschutzbereich nicht zu einer echten Gefahr für die Betroffenen werden, sollen im Vorfeld des Inkrafttretens be­sondere Schutzvorkehrungen getroffen werden, und es braucht auf alle Fälle ein eng­maschiges Monitoring dieser Verschlechterung aus Sicht der ArbeitnehmerInnen.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Mag. Sandra Gerdenitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz für Schwangere und Jugendliche vor Strahlenbelastung am Arbeitsplatz“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bereits vor Inkrafttreten des Strahlenschutzge­setzes 2020 mit 1. August 2020 dafür Sorge zu tragen, dass durch die Neuregelung für die Tätigkeit von Schwangeren und Jugendlichen im Überwachungs- und Kontrollbe­reich gem. oben genannten Gesetzes besondere Vorkehrungen zum Schutz dieser Gruppen getroffen werden. Die Neuregelung ist von Anbeginn an einem intensiven Moni­toring zu unterziehen und dem Nationalrat und dem Bundesrat ist binnen Jahresfrist ab Inkrafttreten ein Bericht zu übermitteln, der wesentliche Kennzahlen (z.B. über Anzahl und Dauer der Tätigkeit, spezielle Maßnahmen zur Schulung dieser Gruppen, gesund­heitliche Auswirkungen, etc.) über die Folgen dieser Neuregelung enthält.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05


 


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