BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 141

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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Sandra Gerdenitsch. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.


16.58.34

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Man kann es nicht oft ge­nug betonen (eine Tafel mit der Aufschrift „517.221 Menschen ohne Job“, „Existenzen sichern – Arbeitslosengeld erhöhen!“ auf das Rednerpult stellend – Bundesrat Steiner: Was Neues?! – Bundesrätin Mühlwerth – erheitert –: Haben wir schon gehabt!): „Exis­tenzen sichern – Arbeitslosengeld erhöhen!“, an die Arbeit jetzt! – Das ist die Botschaft, die ich Ihnen heute aus dem Burgenland mitgebracht habe. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der letzten Euratom-Richtlinie betreffend Anpassungen im Strahlenschutz bringt eine Neufassung des Strahlenschutzgesetzes. Die Stammfassung datiert aus dem Jahr 1969 und wurde oftmals novelliert. Durch diese Neufassung wird auch eine bessere Lesbarkeit und Über­sichtlichkeit hergestellt. – So weit, so gut.

Österreich hat vor über 40 Jahren mit einem Nein zur Atomenergie einen klaren und richtigen Weg eingeschlagen. Diesen klaren Weg sollten wir auch beim Strahlenschutz und im Umgang mit den radioaktiven Abfällen gehen. Die Umsetzung der Euratom-Richt­linie bringt sicherlich auch einige positive Aspekte mit sich; Schutzbestimmungen bei Tätigkeiten in Radonschutzgebieten werden festgelegt und Tätigkeiten mit natürlich vor­kommenden radioaktiven Materialien werden besser geregelt.

Ich möchte an dieser Stelle aber deponieren, dass aus unserer Sicht nach wie vor die konkrete Beantwortung der Frage nach der Endlagerung von radioaktiven Abfällen fehlt. Gleichzeitig fehlt offenbar auch der Plan, wie und wo so ein Lager entstehen soll. Die zuständige Ministerin hat angekündigt, dazu im Herbst eine Arbeitsgruppe zu instal­lieren. Es ist zu hoffen, dass da nun auch wirklich etwas weitergeht, denn die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe wurde bereits von deren Vorvorgängerin Elisabeth Köstinger im September 2018 angekündigt.

Das neue Gesetz hinterlässt einen schalen Beigeschmack, gerade bei mir als Landes­frauengeschäftsführerin. Die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes wird offenbar auch dazu genutzt, das Schutzniveau bei Schwangeren und Jugendlichen abzusenken. Sie alle werden mir sicher nicht widersprechen, dass es schutzbedürftige Gruppen gibt, und dazu gehören eben schwangere Frauen und Jugendliche. Bis dato war es nämlich ausgeschlossen, dass schwangere Frauen in diesem Bereich weiter beschäftigt werden dürfen. Jugendliche durften bislang erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres in den sensiblen Bereichen eingesetzt werden. Dass man jetzt das Schutzniveau mit der Be­gründung, es bringt mehr Flexibilität, einfach senkt, halte ich für falsch.

Die SPÖ arbeitet seit Jahrzehnten daran, die Lebensbedingungen von Frauen zu ver­bessern. Derzeit geht es in die verkehrte Richtung, meine Damen und Herren! Das Rad wird von der selbsternannten Familienpartei, der ÖVP, zurückgedreht, die gleichstel­lungstechnisch aktuell offenbar alles auf den Stand der Fünfzigerjahre des vorigen Jahr­hunderts zurückbringen will. Da reicht ein Blick in das Regierungsprogramm oder man schaut sich die sogenannte Erhöhung des Frauenbudgets an. Diese deckt nämlich ge­rade einmal die Inflation ab.

Frauenthemen werden mit dieser Regierung offenbar zu Randthemen, und das ist abso­lut inakzeptabel. Ich stelle fest – leider –: Frauen und Familien haben in dieser Regierung offenbar keine Lobby. Das haben wir leider schon vielfach gesehen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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