16.55
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen.
Kollege Novak hat sich in der Diskussion um Biozide auf ein Pflanzenschutzmittel bezogen. Er hat gesagt, in Kärnten gäbe es ein Totalverbot von Glyphosat. (Bundesrätin Grimling: Hat er nicht gesagt!) – Unter total verstehe ich etwas anderes. Es gibt in Kärnten ein Verbot für private Haushalte und im öffentlichen Bereich, jedoch nicht für die Landwirtschaft, weil Glyphosat in Österreich in der Landwirtschaft auch nicht auf Lebensmitteln eingesetzt wird und es daher auch keine Rückstände geben kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.55
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Novak zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Kollege Preineder, das habe ich nicht gesagt. – Ich habe gesagt, dass wir in Kärnten die Ersten waren, die darauf verzichtet haben, und ich habe gesagt, dass es im öffentlichen Bereich ist und heute noch so ist, und dass wir die Zustimmung der EU dafür bekommen haben. Nicht im privaten Bereich, sondern im Land, bei der Straßenverwaltung und bei den Gemeinden ist es verboten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
16.56
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Dann frage ich noch einmal: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020) (114 d.B. und 162 d.B. sowie 10344/BR d.B.)
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um den Bericht. (Bundesrat Schreuder – Beifall spendend auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich möchte mich einmal kurz fürs regelmäßige Desinfizieren bedanken!)
Berichterstatter Marco Schreuder: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung, Strahlenschutzgesetz 2020.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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