BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 146

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Kernkraftwerke betrieben werden, gibt es weder hochradioaktiven Abfall noch abge­brannte Brennelemente zu entsorgen.

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem in Österreich anfallenden radioaktiven Abfall gelten international festgelegte Grundsätze:

Ein Grundprinzip für die Entsorgung von radioaktivem Abfall ist die Vermeidung und Mi­nimierung. Dies ist aufgrund ökologischer und sicherheitsrelevanter Überlegungen sowie nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen anzustreben.

Menschen und Umwelt müssen nachhaltig vor radioaktivem Abfall geschützt werden. Die Sicherheitsmaßnahmen sind je nach Risikograd festzulegen. Bei allen Schritten der Entsorgung radioaktiver Abfälle kommt ein faktengestützter und dokumentierter Ent­scheidungsprozess zur Anwendung.

Die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH, kurz NES genannt, ist von der Republik Österreich mit der Behandlung des in Österreich anfallenden radioaktiven Abfalls be­traut. Die Republik Österreich hat die Letztverantwortung für die sichere Entsorgung des anfallenden radioaktiven Abfalls.

Ein wesentlicher Teil des Strahlenschutzgesetzes beschäftigt sich mit dem Thema Schutz vor Radon. Da Radon beim radioaktiven Zerfall von Uran entsteht und Uran in nahezu allen Böden vorkommt, wird auch überall Radon gebildet. Als Gas kann es mit der Bodenluft durch Spalten und Risse im Fundament in die Raumluft gelangen. Unter ungünstigen Umständen können so in Gebäuden sehr hohe Radonkonzentrationen ent­stehen. Zum Schutz der Gesundheit jener Menschen, die sich in diesen Gebäuden auf­halten, sollte eine solche Situation durch Vorsorge oder Sanierung vermieden werden.

Da Radon nur dann zum Problem wird, wenn es zur Anreicherung in der Innenraumluft in Gebäuden kommt, handelt es sich um einen technologisch bedingten Innenraum­schadstoff. Im Freien kommt es im Allgemeinen zu einer stärkeren Verdünnung, sodass keine bedenklichen Radonkonzentrationen entstehen. Radon bildet den größten Beitrag zur durchschnittlichen Strahlenbelastung des Menschen und ist – Kollege Raggl hat es schon gesagt – nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes bietet für die Bevölkerung einen besseren Schutz vor einer zu hohen Radonkonzentration und ist, gesamt gesehen, sehr gelungen und sachlich. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

17.19


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Magnus Brunner gemeldet. – Bitte schön, Herr Staatse­kretär.


17.19.41

Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Bundesräte! Es sind nur zwei Punkte, die ich noch ansprechen möchte. Das eine ist der Schutz von Schwangeren, der heute schon öfters thematisiert worden ist. Ja, der ist natürlich extrem wichtig, und der ist uns auch in der Bundesregie­rung sehr wichtig und wird sehr, sehr ernst genommen. Mit der neuen Regelung ist auf jeden Fall das gleiche Schutzziel wie mit der alten Regelung gegeben. Das zeigt auch die Bedeutung für diesen Schutz von Schwangeren und übrigens auch von stillenden Frauen.

Die bisherige, derzeit geltende Regelung war ja so, dass für Schwangere und stillende Frauen in manchen Bereichen, in der Nuklearmedizin beispielsweise, Nachteile bestan­den haben und eigentlich ungerechtfertigte Diskriminierungen stattgefunden haben, die


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