BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 145

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Die WHO spricht von einem kritischen Wert von 100 Becquerel pro Kubikmeter an Ra­donbelastung. In der Gemeinde Umhausen – damit man die Dimension versteht – wur­den 60 000 Becquerel gemessen. Also: 100 sagt die WHO, und 60 000 Becquerel pro Kubikmeter Luft wurden dort gemessen. Das hat man dann genauestens verfolgt, es wurde auch wissenschaftlich begleitet, und man konnte beziehungsweise musste leider erkennen, dass gerade in dieser Gemeinde die Häufigkeit von Lungenkrebs eklatant höher ist als in Nachbargemeinden, die sich nicht mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.

Insgesamt sterben in Österreich – das möchte ich vielleicht auch noch sagen – jährlich rund 250 Personen an Lungenkrebs, ausgelöst durch erhöhte Radonbelastung. Das ist die zweitmeiste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Das ist schon eine sehr bedeutende Sache, und ich bin sehr froh, dass man aufgrund dieser beunruhigenden Zahlen reagiert hat und in diesem Strahlenschutzgesetz dementsprechend Antworten gesucht und auch Antworten gefunden hat.

Insgesamt, muss ich sagen, ist das Gesetz sehr, sehr wichtig, weil es uns in der österrei­chischen Gesundheitspolitik sicher wieder einen bedeutenden Schritt weiterbringt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.14


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.


17.15.06

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Strahlenschutzge­setz 2020, dem wir zustimmen werden, soll die Bevölkerung bestmöglich vor den Ge­fahren durch ionisierende Strahlung schützen. Weiters geht es in diesem Gesetz um Maßnahmen zum Schutz von Personen durch Radon, die Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit sowie die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards.

Seit jeher ist der Mensch ionisierender Strahlung ausgesetzt. Die natürlich auftretende Strahlung kommt aus dem Weltraum und von natürlichen radioaktiven Stoffen in der Umwelt, vor allem in den Böden und Gesteinen der Erdkruste. Zu der natürlichen Strah­lung kommt seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine zusätzliche zivilisatorische Expo­sition. Mit der technischen Entwicklung hat sich der Mensch in zunehmendem Maße ionisierende Strahlung nutzbar gemacht. Diese Strahlung kann aber Mensch und Um­welt schädigen.

Smartphones, Tablets, PCs und stets verfügbares WLAN – in unserem Alltag sind wir einer hohen Strahlendosis ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als noch vor 40 Jahren. Für die Zukunft scheint kein Ende in Sicht zu sein, im Gegenteil: Die Strah­lung, die von technischen Geräten ausgeht, wird sich kontinuierlich erhöhen. Dabei ist bekannt, dass sie langfristig zu Gesundheitsschäden führt.

Der Hauptteil des radioaktiven Abfalls in Österreich stammt aus Anwendungen in Medi­zin, Industrie und Forschung. Beispiele für solche Anwendungen sind die Bestrahlung von Patienten zur Diagnose oder für Strahlentherapien sowie der Einsatz von radioak­tiven Stoffen in Messgeräten und bei Analysenverfahren. Pro Jahr fallen durchschnittlich 15 Tonnen radioaktiver Rohabfall aus Medizin, Industrie und Forschung an. Dazu kom­men noch kleinere Mengen aus der Dekontaminierung und dem Rückbau von Altanlagen und Einrichtungen.

Der gesamte radioaktive Abfall in Österreich wird als schwach- und mittelradioaktiv klassifiziert. Da in Österreich gemäß der verfassungsgesetzlichen Bestimmung keine


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