Forschungsreaktors in Österreich ist. Auch das, denke ich, ist eine wichtige Sache zur Trennung von Kontrolle und Betrieb und auch zur Transparenz. Insgesamt ist das somit sicher ein wichtiger Schritt zu einer besseren Verständlichkeit des Strahlenschutzgesetzes und zu mehr Sicherheit, und so soll es auch sein.
Ich möchte nur eine Anmerkung zu Frau Kollegin Gerdenitsch machen, was ihre Ausführungen betreffend Schutz von Schwangeren und jungen Leuten, Lehrlingen angeht. Wir haben das sehr wohl ernst genommen und haben uns noch einmal mit den zuständigen Leuten im Ministerium zusammengesetzt, weil wir wirklich sichergehen wollten – denn eines gibt es mit uns ganz bestimmt nicht, nämlich irgendeine Lockerung des Schutzes für Schwangere und junge Leute. Undenkbar! (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Es ist einfach nicht so! Es ist tatsächlich schwierig herauszulesen – das gebe ich schon zu –, aber es gibt keinen reduzierten Schutz, vielmehr ist der Schutz jetzt präziser gemacht worden.
Nur ein Beispiel: Viele von Ihnen werden Röntgenräume in Krankenhäusern kennen. Da gibt es ein Röntgengerät, und es gibt einen geschützten Raum mit Fenstern, wohin sich die Bediensteten zurückziehen, während eine Strahlenbelastung auftritt. Jetzt ist es möglich, dass auch Schwangere – wären da Schwangere – den Beruf weiter ausüben können. Denn was würden die sonst machen? Sie dürfen sich nur nicht in belasteten Zonen aufhalten, aber sehr wohl in nicht belasteten Zonen. Das Gleiche gilt für Lehrlinge, die somit eigentlich auch ihre Lehrausbildung besser absolvieren können.
Es ist, wie gesagt, nicht so, dass da eine Lockerung stattfindet. Gerade für schwangere Frauen ist es eigentlich eine Beschäftigungssicherung, weil sie nicht um ihren Job fürchten müssen, wenn sie ein Kind bekommen. Also darum haben wir uns gekümmert. Wie gesagt, könnte man es vielleicht besser formulieren, aber das war uns schon wichtig: Eine Lockerung des Schutzes ist es tatsächlich nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
17.11
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. – Ich erteile es Ihnen, Herr Bundesrat.
Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen des Kollegen Gross, der das sehr umfangreich und sehr detailreich gemacht hat, brauche ich nicht mehr sehr viel zu sagen.
Es wurde bereits betont, und auch ich glaube, der größte Gewinn bei diesem Gesetz ist es, dass es nach 50 Jahren in eine Neufassung gegossen wurde, also dass nicht nur eine Novellierung gemacht wurde, und dass sich dadurch die Übersichtlichkeit und die Lesbarkeit wesentlich verbessert haben.
Natürlich ist dieses Gesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Das ist ein ganz zentrales Anliegen, und daher möchte ich auch auf die Behauptungen der Kollegin Gerdenitsch reagieren und sagen: Der Arbeitnehmerschutz steht bei diesem Gesetz im Mittelpunkt – auch die Expertin, die wir im Ausschuss gehört haben, hat nichts anderes gesagt –, sodass die Schutzbestimmung natürlich in keiner Weise abgesenkt wird. Man will den Arbeitnehmerschutz eher noch anheben.
Zum Thema Radon darf ich vielleicht noch eines ergänzen, weil ich da fast schon ein bisschen eine persönliche Betroffenheit habe – in unmittelbarer Nähe meines Wohnorts, in der Gemeinde Umhausen, ist ein richtiger Hotspot. Wen es interessiert – das stammt aus der Recherche zur Vorbereitung auf diese Rede –: Es gibt im Internet eine sehr gute Radonpotenzialkarte der Ages. Da kann man sich informieren, wie die Radonbelastung in der eigenen Gemeinde ausschaut.
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