BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 179

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Zur aktuellen Debatte, weil diese auch im Ausschuss Thema war: Ja, Covid wird uns auch in der Volksanwaltschaft bei der nachfolgenden Kontrolle verfolgen. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

Zur Frage des NPM: Die Kommissionen, die vorbeugend den Menschenrechtsschutz an den Orten der Zwangsanhaltung und der Freiheitsbeschränkung in irgendeiner Form kontrollieren, hatten natürlich Schwierigkeiten. Es wird auch an der Volksanwaltschaft Kritik geübt, dass in der Zeit der ersten großen Infektionswelle die Kommissionen nicht vor Ort waren. Es gab auch rechtliche Dinge zu überprüfen, wie beispielsweise wie es mit Haftungsfragen ausschaut, wenn ein Kommissionsmitglied der Volksanwaltschaft bei einer solchen Kontrolle die Erkrankung in ein Pflegeheim hineinträgt oder – umgekehrt – ein Mitglied der Kommission dort eine Ansteckung erfährt. Das ist von manchen Versi­cherungen, die wir als Unfallversicherung abgeschlossen haben, gar nicht gedeckt.

Das heißt, wir haben uns beholfen. Kollege Achitz hat zum Beispiel für die Pflegeheime und für die Seniorenheime Fragebögen entwickelt, mit denen man versucht hat, die Ist­situation abzufragen. Im Bereich des Innenressorts hat sich mein Geschäftsbereich wö­chentlich Berichte bezüglich Ansteckungen von den Polizeianhaltezentren geben lassen, aber auch, obwohl dort jetzt nicht unbedingt die Anhaltung stattfindet, von Bundesbetreu­ungseinrichtungen. Ich kann Folgendes berichten: In den Polizeianhaltezentren hat es bis jetzt keine einzige Covid-Infektion gegeben. So gesehen haben die Maßnahmen na­türlich auch hier geholfen. Und im Bereich der Justiz – Kollege Amon hat es ja gesagt – hat sich eigentlich nur eine einzige von den vielen Beschwerden konkret auf Covid be­zogen.

Härtefallfonds, Einsätze der Polizei, auch Dinge im Bildungsbereich, schulischen Be­reich werden wir natürlich im Laufe der Zeit entsprechend kontrollieren können. Sie kön­nen gespannt sein, in welchem Bereich im Bericht 2020 auch schon über die nachfol­gende Kontrolle zu lesen sein wird.

Abschließend: Es wurde eben auch die Strapazierfähigkeit angesprochen. Die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter sind es. Und was die Volksanwälte betrifft, so sind Werner Amon und ich lange genug im Hohen Haus gesessen – er war Bildungssprecher, ich war es gleichzeitig, er war Sicherheitssprecher, ich war es gleichzeitig – und wir haben uns ge­genseitig die Strapazierfähigkeit schon im vorigen Leben als Abgeordnete beigebracht. Ich glaube, auch Kollegen Achitz ist beim ÖGB nicht langweilig geworden, auch er hat die nötige Strapazierfähigkeit für die nächsten fünf Jahre. Da können Sie auch, was das Berichtswesen betrifft, darauf hoffen, dass wir mit unseren Berichten hoffentlich nicht Ihre Geduld strapazieren. (Allgemeiner Beifall.)

19.38


19.39.05

Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den 42. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2018).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den 43. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2019).

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

 


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