Ich sage es nochmals: Im Jahr 2020 erwerben Menschen mit Behinderung durch ihre Tätigkeit in Werkstätten keinen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung, und genau aus diesem Grund stellen wir folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
1. ein verpflichtender Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten und
2. eine verpflichtende Sozialversicherung, neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, insbesondere auch zur Pensionsversicherung, für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten schnellstmöglich eingeführt werden.“
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Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, unterstützen Sie unseren Antrag! Setzen wir alle gemeinsam die von der Volksanwaltschaft im Sonderbericht geforderten Empfehlungen um! (Beifall bei der FPÖ.)
20.08
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Andreas Spanring, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten“ ist genügend unterstützt und steht damit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich möchte mich für diesen Sonderbericht bei der Volksanwaltschaft bedanken
Es wurde noch nicht gesagt – es wurde jetzt schon fast alles gesagt –, dass es 600 Einrichtungen gewesen sind, die besucht worden sind. Unzähligen Beschwerden wurde nachgegangen. Das Fazit ist eigentlich – und das wurde heute auch schon von allen meinen VorrednerInnen gesagt und von der Volksanwaltschaft festgestellt –: Wir brauchen einen Systemwechsel.
Alles andere, den Aufriss zu den Problemen, möchte ich jetzt gar nicht mehr wiederholen, weil es schon gesagt wurde.
Die wesentlichen Probleme, die die Volksanwaltschaft festgestellt hat, sind, dass es keinen inklusiven Arbeitsmarkt gibt und dass dadurch in der Folge massive Probleme entstehen. Laut der UN-Behindertenrechtskonvention sollte aber ein Recht auf Arbeit bestehen. Ein solcher inklusiver Arbeitsmarkt ist eben nicht verwirklicht.
Jetzt möchte ich noch ein paar Worte zum Antrag des Kollegen verlieren, weil nämlich im Nationalrat schon ein Fünfparteienantrag zu genau dieser Problematik, die heute angerissen worden ist, verabschiedet worden ist und sich alle fünf Fraktionen des Hohen Hauses bereits für verbesserte Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung ausgesprochen haben.
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