BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 187

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Dabei wurde beschlossen, konkret drei Punkte an den Minister für Soziales heranzutra­gen. Es heißt darin, künftig soll eine „Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung erst nach längerer Erprobungsphase“ erfolgen, und dabei werden auch die „vielfältigen Unterstützungsangebote von AMS und Sozialministeriumservice“ be­rücksichtigt und berufskundige Expertisen miteinbezogen.

Für die „in Tagesstrukturen (Beschäftigungstherapien) tätigen Menschen mit Behinde­rungen“ werden gemeinsam mit den Interessengruppen und den Ländern „Umsetzungs­schritte zur Einbeziehung“ dieser Gruppe „in die gesetzliche Kranken- und Pensionsver­sicherung“ erarbeitet.

Auch haben sich bereits alle Parteien dafür ausgesprochen, bundeseinheitliche Rah­menbedingungen zur Persönlichen Assistenz zu erarbeiten und die „Schaffung eines Inklusionsfonds“ zu prüfen.

Die Punkte 1 und 2, die ich genannt habe, entsprechen zu einem Großteil genau den Empfehlungen der Volksanwaltschaft in ihrem Sonderbericht. Punkt 3 ist ein weiterer großer Schritt, damit Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen selbstbe­stimmt leben können, und das sollte ja das Ziel sein. Damit wird dem Wunsch der Be­troffenen entsprochen und die menschenrechtliche Lage hoffentlich stark verbessert.

Wir sind ja hier im Bundesrat, und deshalb möchte ich auch die Länder in die Pflicht nehmen – auch das wurde schon angesprochen –: Wir sollten konkret an einer 15a-Ver­einbarung arbeiten, die diese Probleme aufgreift, denn nur durch die entsprechende Zu­sammenarbeit von Bund und Ländern sowie allen Parteien können wir die dringend not­wendigen Verbesserungen erreichen.

Jetzt, wie gesagt, noch das Wort zum Antrag der Kollegen von der FPÖ: Wir können dem Antrag heute eigentlich überhaupt nicht zustimmen, weil der Antrag erstens sowieso schon im Nationalrat verabschiedet worden ist und bearbeitet wird, und er zweitens schlichtweg auch falsch formuliert ist, denn Beschäftigte in den Einrichtungen sind be­reits pensions- und sozialversichert. Es geht um die Menschen, die noch nicht beschäf­tigt sind, die gerecht entlohnt werden sollen. (Bundesrat Steiner: Das stimmt nicht!) Des­halb denke ich, wir können diesen Antrag hintanstellen, weil es ihn nämlich bereits gibt. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.13


Vizepräsident Michael Wanner: Danke.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Wolfgang Beer. Ich erteile es ihm. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner. – Bundesrat Beer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das ist eure Profession, so etwas zu tun!)


20.14.00

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Spanring, ich glaube, heute bist du weit über das Ziel hinausgeschossen. Homosexualität mit Behinderung gleichzusetzen – dafür haben wir ein Geld – bringt einem Behinderten nicht einen Cent. Wenn dann von Tiroler Seite her kommt (in Richtung Bundesrat Steiner), dass wir eigent­lich eh für alles Geld haben und deshalb gar nicht so wirklich betrachten müssen, was von den Behinderten alles gefordert wird - - (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) – Das hast du herübergeschrien, Freund! (Bundesrat Steiner: Ich habe nur gesagt, die Wahrheit ...!) – Ja, die Wahrheit schmerzt. (Bundesrat Steiner: Das ist jetzt eine Inter­pretation! – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, aber er hat schon recht!) – Er hat nicht recht, denn es geht heute um die Behinderten, und in dem Fall geht es darum, dass man eine Verbesserung schafft.

Sich hier herzustellen und das aufzurechnen, wenn ich jemandem etwas wegnehme oder etwas nicht mache - - (Bundesrätin Mühlwerth: ... haben alle schon gemacht!) –


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