BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 214

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ordentlich machen; und ich glaube, da werden Sie mir sogar ein bissel recht geben, denn in der Krise ist es ja nicht so ungewöhnlich, dass Gehälter vielleicht nicht so bezahlt werden, wie sie bezahlt werden sollten – Stichwort Ryanair, Frau Präsidentin der Wirt­schaftskammer, 850 Euro. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Also ich glaube, das ist schon ein bisschen eine komische Haltung.

Ich bringe zu diesem Tagesordnungspunkt auch einen Entschließungsantrag von uns Sozialdemokraten ein.

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausfallshaf­tung des Bundes für die Krankenversicherung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefor­dert, eine Ausfallshaftung des Bundes für nicht einbringliche Beiträge und Beitragsmin­dereinnahmen aufgrund der COVID-19-Krise im Vergleich zum Beitragsaufkommen vor Beginn der COVID-19-Krise zu garantieren und dem Nationalrat und dem Bundesrat ei­ne entsprechende Gesetzesvorlage zu übermitteln.“

*****

Ich bin gespannt, wer dabei ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Günter Kovacs, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Aus­fallshaftung des Bundes für die Krankenversicherung“ ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.


22.04.42

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Ich möchte in meinem Redebeitrag nur eine Fehlinterpretation des Herrn Kollegen Kovacs richtigstellen. Das haben in der Diskussion, als dieses Gesetz seinerzeit ge­schaffen wurde, wirklich hauptsächlich die Abgeordneten der SPÖ immer wieder be­hauptet, dass nämlich Finanzbeamte, also die Prüforgane des Finanzamtes, gegenüber den Prüforganen der Gebietskrankenkassen unterschiedliche Zugänge hätten. – Das stimmt nicht! Sie wissen ganz genau, dass beide Behörden unter den gleichen Voraus­setzungen prüfen, sprich: auch Prüforgane des Finanzamtes prüfen natürlich nach dem Anspruchsprinzip, kontrollieren die richtigen Einstufungen und ob der Kollektivvertrag passt. Das wissen Sie ganz genau, denn sonst wären ja sämtliche Prüfungen, die vor Abänderung dieses Gesetzes stattgefunden haben, auch nicht in Ordnung gewesen. Es haben beide Organe eine Lohn- und Sozialdumpingprüfungsbehörde.

Ich verwehre mich also wie gesagt dagegen, dass man behauptet, dass nur die Prüfer der Gebietskrankenkassen, jetzt: der Österreichischen Gesundheitskasse, die einzig wahren und richtigen sind, die alles wissen, und jene Prüfer, die seitens der Finanzämter das komplett Gleiche prüfen, es nicht sind. Das empfinde ich als unfair, und es ist auch nicht richtig. (Beifall bei der FPÖ.)

22.06


 


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