BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 216

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Der Unterschied beziehungsweise die Frage ist aber: Was liegt dem Finanzamt näher, dem Staat die Steuern zu bringen oder der Gebietskrankenkasse die Kollektivverträge zu überprüfen? Das ist ein feiner Unterschied, und es ist, das wissen Sie auch (Zwi­schenruf der Bundesrätin Schartel), statistisch nachweisbar, wie viele Prüfungen von der Gebietskrankenkasse gemacht werden und dann auch offenbart werden. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.)

22.10


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. – Ich erteile Ihnen das Wort.


22.10.45

Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben einiges über die Tragweite und die Wichtigkeit dieser Gesetzesänderung be­ziehungsweise der Rückkehr zum vorhergehenden System gehört. Die Kontrolle dieses Bereiches ist hochzuhalten, da darauf geachtet werden muss, dass die Anmeldungen wie auch die Abrechnungen korrekt erfolgen – keine Arbeitnehmerin/kein Arbeitnehmer, keine Versicherte/kein Versicherter soll durch eventuelle Unkorrektheiten einiger Unter­nehmen zu Schaden kommen. Die Prüfer der Österreichischen Gesundheitskasse wer­den dies nun wieder mit gewohnter Sicherheit übernehmen, worauf wir von der SPÖ im­mer gepocht haben.

Interessant ist auch § 735 Abs. 2 ASVG: Für die Beurteilung der individuellen Risikosi­tuation beziehungsweise ein Covid-19-Risikoattest soll der behandelnde Arzt/die behan­delnde Ärztin ein pauschales Honorar von 50 Euro direkt von der Versicherungsanstalt erhalten, egal, bei wie vielen Ärzten der Patient war. Sollte die Honorarnote jenen Betrag überschreiten, wird dies aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds ausgeglichen. Die direkte Verrechnung ist jedoch nur möglich, wenn der dafür bestimmte Dokumenta­tionsbogen ausgefüllt wird.

Diese Gesetzesänderung ist uns sehr wichtig, daher werden wir zustimmen.

Zum Abschluss möchte ich Sie, Herr Minister, noch auffordern, dass Sie sich aufgrund der sehr hohen Arbeitslosigkeit dafür einsetzen, dass das Arbeitslosengeld von 55 Pro­zent auf 70 Prozent erhöht wird. Das betrifft auch Ihr Ressort, denn Armut macht krank. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Rudolf Anschober zu Wort gemeldet. – Herr Bundesminister, ich bitte um Ihre Stellungnahme.


22.12.53

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit in der gebotenen Kürze drei kurze Bemerkungen zu den diskutier­ten Bereichen:

Ich bin sehr froh darüber, dass es breite Übereinstimmung gibt, was das Pauschalhono­rar für die Ausstellung der Risikoatteste betrifft; das ist ein nächster, guter, wichtiger Schritt in Österreich, um Risikopersonen besser schützen zu können, zumindest in wei­ten Bereichen. – Danke dafür.

Das Zweite ist die Frage der Beitragsprüfung. Ich möchte jetzt nicht die Vergangenheit strapazieren, da könnten wir wahrscheinlich endlos miteinander diskutieren, meine Posi­tionierung ist diesbezüglich eine sehr, sehr klare. Ich bin grundsätzlich froh darüber, dass das Höchstgericht hier eingegriffen hat. Es ist für mich sehr überraschend – eine positive


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