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Präsident Robert Seeber: Ich eröffne die 908. Sitzung des Bundesrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates für heute einberufen wurde.
Das Amtliche Protokoll der 907. Sitzung des Bundesrates vom 4. Juni 2020 ist aufgelegen, wurde nicht beanstandet und gilt daher als genehmigt.
Für den heutigen Tag als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Mag. Dr. Doris Berger-Grabner, Ingo Appé und Wolfgang Beer.
Ich darf Herrn Finanzminister Mag. Gernot Blümel hier im Hohen Haus herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei BundesrätInnen von FPÖ und Grünen.)
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Robert Seeber: Eingelangt sind und den Ausschüssen zugewiesen wurden folgende Verhandlungsgegenstände:
Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-718-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung,
Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2019 (III-719-BR/2020), zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr.
Weiters eingelangt sind
ein Schreiben des Kärntner Landtages betreffend Wahl eines Ersatzmitglieds,
ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
die Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend Nominierung der Bundesregierung mit Beschluss vom 16. Juni 2020 über Vorschlag der österreichischen Sozialverbände für die zwölf Österreich zustehenden Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) für die Periode 21. September 2020 bis 20. September 2025.
Weiters eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Robert Seeber: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Robert Seeber: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 sowie 3 und 4 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Robert Seeber: Bevor wir jetzt in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gemeindefinanzen krisensicher machen!“ an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung nicht über 16 Uhr hinaus.