18.59
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist ganz gut, dass die Sitzung heute übertragen wird, damit man weiß, welcher Fehler denn passiert ist. – Es fehlen zwei Wörter, das ist passiert.
Mich erinnert das ein bisschen an meine Zeit als Grafiker. Da haben wir einmal einen Flyer gemacht; auf diesem Flyer hatten wir dann ein Foto, ich habe das Design gemacht, und es war für einen Verein (Zwischenruf des Bundesrates Novak) – nein, ich rede nichts schön, Herr Kollege, einfach nur zuhören, bitte; du kannst dich ja zu Wort melden! –, und zehn Leute von diesem Verein haben diesen Flyer gecheckt. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Da bin ich also hin, die Schrift ein bissl größer, das Foto anders und so weiter und so weiter, und erst dann, als das Endprodukt aus der Druckerei gekommen ist, haben wir festgestellt: Alle zehn haben übersehen, dass vergessen worden ist, die Uhrzeit draufzuschreiben. (Bundesrat Schennach: ... Gesetz!) Das ist natürlich blöd, dann musste man es neu machen.
Was ist passiert? – In Art. 1 Z 12 der Vorlage wird als § 744 Abs. 7 eine Verfassungsbestimmung eingeführt (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling), die auch gemäß Art. 44 Abs. 1 B-VG ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist. Offenkundig fehlt aufgrund eines redaktionellen Versehens (Bundesrat Schennach: Aber geh!) jedoch bei der dazugehörigen Inkrafttretensbestimmung in Art. 1 Z 13 der Vorlage die Kennzeichnung als Verfassungsbestimmung. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Grimling und Novak.) Als Verfassungsbestimmung: Diese zwei Wörter wurden in der Vorlage vergessen. Im Sinne des Art. 44 B-VG müsste diese Bestimmung daher umformuliert und ergänzt werden.
Das ist passiert, das ist äußerst unangenehm. Mir ist das äußerst unangenehm. (Bundesrat Schennach: Weil’s Pfusch ist!) Mir ist das unangenehm für Sie, Kolleginnen und Kollegen, weil Sie nächste Woche hier noch einmal zu einer Sondersitzung (Bundesrätin Grimling: Weil’s ein Pfusch ist!) zusammenkommen müssen. Mir tut es leid für die Abgeordneten zum Nationalrat, die auch noch einmal zu einer Sondersitzung kommen sollen. Ich finde aber eines schon wichtig, gerade in der Weihnachtszeit: Fehler können passieren, aber das Ganze dann zu einer Abrechnung zu machen, finde ich bei zwei Wörtern ein bisschen übertrieben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Deshalb darf ich folgenden Antrag einbringen:
Antrag
der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß §§ 20 Abs. 2 iVm 43 Abs. 1 GO-BR
zu TOP 28, Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 „betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 – 2. SVÄG 2020) (1105/A und 519 d.B. sowie 10476/BR d.B. und 10495/BR d.B.)“
in der 917. Sitzung des Bundesrates
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.“
Begründung
In Artikel 1 Ziffer 12 der Vorlage wird als § 744 Absatz 7 eine Verfassungsbestimmung eingeführt, die auch gemäß Artikel 44 Absatz 1 B-VG ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist.
Offenkundig aufgrund eines redaktionellen Versehens fehlt jedoch bei der dazugehörigen Inkrafttretensbestimmung in Artikel 1 Ziffer 13 der Vorlage die Kennzeichnung als Verfassungsbestimmung. Im Sinne des Artikel 44 B-VG müsste diese Bestimmung daher umformuliert und ergänzt werden.
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Es tut mir leid, Herr Kollege Lackner, dass ich Ihnen als Berichterstatter widersprechen muss. Ich bitte Sie, diesem Einspruch zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.03
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Eva Prischl zu Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin. Ich erteile Ihnen das Wort.