eingerichtet haben, in dem es zu einem regelmäßigen Meinungsaustausch bis hin zu Strategieerarbeitungen mit den entsprechenden Sprecherinnen und Sprechern des Nationalrates kommt. Wir könnten vielleicht überlegen, auch den Bundesrat einzubinden – ich würde das sehr begrüßen –, damit wir da gemeinsam vorgehen und arbeiten.
Sie wissen, der Nationale Aktionsplan Behinderung ist unser strategisches Schlüsselinstrument. Das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 sieht die bedarfsgerechte Finanzierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Nationalen Aktionsplans Behinderung sowie die Forcierung der Umsetzungen des NAP mit allen Ministerien unter Einbeziehung der Stakeholder vor.
Das ist für mich eigentlich der wichtigste Bereich, denn in der Vergangenheit, so höre ich, hat es manchmal das Bewusstsein gegeben: Wir haben eh ein Sozialministerium, dort ist das gut aufgehoben. – Ich glaube, wir sind alle gefragt, deswegen haben wir das als Regierungsverantwortung und als gemeinsame Regierungsaufgabe definiert, denn die einzelnen Bereiche des NAP betreffen ganz unterschiedliche Regierungsressorts. Diese haben sich jüngst in einem eigenen Ministerratsbeschluss dazu verpflichtet, erstens in diesem Arbeitsprozess mitzuwirken – das hat sehr, sehr gute Auswirkungen, wir haben gerade im Bildungsministerium einen entsprechenden Prozess aufgesetzt – und zweitens diese Bereiche dann auch verstärkt umzusetzen, denn das brauchen wir ja, dass der Nationale Aktionsplan entsprechend umgesetzt wird.
Dieser Ministerratsbeschluss ist, wie gesagt, am 10. Dezember 2020 erfolgt, und damit hat es ein klares Commitment gegenüber dem geplanten NAP Behinderung gegeben. Ich zitiere aus dem Ministerratsbeschluss: „die Ausarbeitung und Finalisierung des NAP Behinderung auf der politischen Ebene durchgehend zu unterstützen“ – alle Regierungsmitglieder haben zugestimmt –, „die Anliegen der Behindertenvertreterinnen und Behindertenvertreter wahrzunehmen“ – alle Regierungsmitglieder haben zugestimmt – und „die bedarfsgerechte Finanzierung der ressortbezogenen Maßnahmen durch die Bereitstellung der benötigten Mittel im Rahmen der entsprechenden Ressortbudgets sicherzustellen“ – alle Regierungsmitglieder haben zugestimmt.
Das heißt, es gibt jetzt sehr, sehr gute Grundvoraussetzungen dafür, dass der neue NAP gut in Umsetzung kommt. Die Empfehlungen für den neuen NAP, die die Universität Wien im Zuge der Evaluierung des bisherigen NAP 2012–2020 abgegeben hat, fließen natürlich in die Erstellung des neuen NAP mit ein. Mein Schwerpunkt – und darauf lege ich großen Wert, das ist auch der Schwerpunkt des Hauses insgesamt – ist die Partizipation, also die Einbeziehung von behinderten Menschen und entsprechenden Organisationen in diesem Bereich als Expertinnen und Experten in eigener Sache durch die persönliche Betroffenheit. Das ist unser Grundmotto bei der Erarbeitung. Wir sind bei der Erarbeitung ein bisschen in Verzug – Covid-bedingt, das ist derzeit leider in vielen Bereichen so, und auch, weil wir diesen jetzt fixierten Arbeitsprozess im Bereich der Bundesministerien noch ermöglichen wollen, damit wir eine gute Umsetzung schaffen.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Danke.
Frau Bundesrätin, wird eine Zusatzfrage gewünscht?
Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Nein, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, somit ist alles klar. – Danke.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Stefan Zaggl zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Frage.
Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Herr Minister, gerade die Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen ist derzeit auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligt. Wie wollen Sie diese Menschen konkret unterstützen, damit sie auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen können?
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.
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