Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat, das ist ein wirklich sehr, sehr wichtiger Bereich, weil es ja um Gleichstellung und Gleichberechtigung geht. Der Arbeitsmarkt spielt für uns alle – das merkt man in unserer Lebenssituation – eine große, zentrale Rolle.
Wir haben deswegen im Zusammenhang mit der Pandemie besondere Maßnahmen gesetzt, unter anderem durch eine massive Unterstützung und deutliche Verstärkung der sogenannten integrativen Betriebe. Es gibt acht integrative Betriebe, die einen ganz wichtigen Beitrag zur beruflichen Teilhabe in Österreich leisten. Sie beschäftigen derzeit rund 2 600 Personen, davon fast 2 000 Menschen mit Behinderungen. Wie andere Betriebe befinden sie sich derzeit in einer sehr schwierige Situation, deswegen wird es ein Fortsetzen der entsprechenden Förderbedingungen geben, auch dann – und das ist im Übrigen bereits Realität –, wenn Kurzarbeit in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, zinsenlose Darlehen des Sozialministeriums zu erhalten.
Zweitens haben wir spezielle Förderungen zur Arbeitsplatzsicherung – spezifisch für die Covid-Situation, für die Situation in der Pandemie – verankert, und zwar in einem Gesamtpaket – ich versuche, es zusammenzufassen –, in dem wir rund 8 Millionen Euro, finanziert aus dem Ausgleichstaxfonds, investiert und zur Verfügung gestellt haben. Da geht es im Wesentlichen um einen Lohnkostenzuschuss bei Kurzarbeit, um die Erhöhung der bestehenden Arbeitsplatzsicherungszuschüsse um 50 Prozent – das ist wesentlich –, um die Erhöhung der bestehenden Entgeltzuschüsse um weitere 50 Prozent und schließlich um den Ausbau der Förderung für selbstständige begünstigte Behinderte – auch ein wichtiger Punkt, vielleicht keine große Gruppe, aber es geht darum, dass man spezifisch unterstützt.
Covid-19-bedingte bedarfsgerechte Aufstockungen der Projektförderungen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind eines der Hauptziele für das Jahr 2021. Da wird es um den Ausbau der Angebote für Jugendliche gehen, zweitens um den weiteren Ausbau der niederschwelligen Vormodule von Ausbildungsfit – Sie kennen das Projekt mit Sicherheit – und drittens um den Piloten Neba Betriebsservice zur Beratung und Begleitung von Unternehmen beim Thema Arbeit und Behinderung.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Minister, spätestens mit dem niederschmetternden Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“ ist uns allen in Erinnerung gerufen worden, dass im Jahr 2020 und bis heute Menschen mit Behinderung durch ihre Tätigkeiten in Werkstätten leider keinen Anspruch auf Sozialversicherung haben. Wir haben dazu einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der auch mehrheitlich angenommen wurde. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass man neben einem verpflichtenden Mindestlohn auch eine verpflichtende Sozial-, Kranken-, Unfall-, aber auch Arbeitslosenversicherung erhält, insbesondere zur Pensionssicherung.
Meine Frage: Was ist bisher an konkreten Maßnahmen zur Umsetzung erfolgt?
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Sehr geehrter Herr Bundesrat, das Thema Lohn statt Taschengeld – ich versuche, es ein bisschen zu übersetzen und zu vereinfachen – ist ein seit vielen Jahren in Diskussion befindliches Thema, dessen ich mich bereits in den letzten Monaten sehr ernsthaft angenommen habe. Für den inklusiven Arbeitsmarkt sieht das Regierungsprogramm ja unter anderem den Ausbau konkreter Beschäftigungsangebote, eine Beschäftigungsoffensive, verstärkte Angebote im Schnittstellenbereich zur Schule und Maßnahmen zur längerfristigen Beschäftigung vor.
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