BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 59

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Wir haben aber im Regierungsprogramm zur Verbesserung der Situation von Menschen in sogenannten Werkstätten auch zwei zentrale Schwerpunkte verankert, nämlich keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung unter 24 – wichtiger Bereich! – und zwei­tens das von Ihnen hauptsächlich herangezogene Thema Lohn statt Taschengeld.

Die Zuständigkeit für Werkstätten liegt ja grundsätzlich bei den Bundesländern, aber unabhängig davon habe ich einen runden Tisch mit den Ländern und Stakeholdern ver­anlasst. Dieser hat im vergangenen Jahr stattgefunden. Das Thema wurde unter ande­rem mit der Volksanwaltschaft, mit den Ländern, mit Behindertenvertreterinnen und -ver­tretern umfassend diskutiert und erörtert. Es ist ein sehr vielschichtiges Thema, das unter anderem das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht, die Sozialhilfe beziehungswei­se die Behindertengesetze betrifft.

Es wurde vereinbart, eine entsprechende Studie bei der Lebenshilfe in Auftrag zu geben und diese abzuwarten. Diese Studie haben wir nun seit August vorliegen, und mit ihr als Basis erfolgte der weitere gemeinsame Arbeitsprozess. Dieser wurde im Septem­ber 2020 unter anderem mit einem zweiten runden Tisch gestartet.

Aufbauend auf dessen Ergebnisse wird jetzt ein Konzept mit Sozialversicherungsabsi­cherung erarbeitet, das ist das Ziel für das Jahr 2021. Dabei geht es vor allem um die Klärung der Finanzierungsfrage und der Finanzierungsbeteiligung. Wir hätten uns leich­ter getan, wenn der entsprechende Finanzausgleich zeitnah erfolgt und umgesetzt wor­den wäre. Das ist jetzt leider nicht der Fall, aber wir werden dennoch versuchen, ge­meinsam mit den Ländern entsprechende Lösungen zu erarbeiten.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu einer abschließenden Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Marco Schreuder zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Frage.


Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Bundesminister, Barrierefreiheit ist ein ganz wesentlicher und wichtiger Bestandteil. Wie schauen denn aktuell die Pläne im Barrierefreiheitsrecht aus?


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Sehr geehrter Herr Bundesrat, zurückkommend auf den von mir am Beginn dieser Fragerunde zum Thema Menschen mit Behinderungen und ihre Lebenssituation dargestellten Bereich der Kooperation, und zwar der überparteilichen Kooperation mit den Nationalratsfraktionen, ist es so, dass wir uns darauf geeinigt haben, dass das prio­ritäre Thema in den nächsten Wochen und Monaten die Frage der Umsetzung der Bar­rierefreiheit in Österreich sein soll.

Derzeit wird an einem neuen nationalen Gesetz zur Umsetzung des European Accessi­bility Acts, der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Pro­dukte und Dienstleistungen, gearbeitet, die einheitliche rechtliche Standards in Bezug auf barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik innerhalb der Europäischen Union setzt und damit wesentlich zur Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Teilhabe von Menschen mit Behinderung beitragen wird.

Die schrittweise Umsetzung der Barrierefreiheit auf Basis einer koordinierten gesamt­staatlichen Strategie ist auch ein zentrales Ziel, das durch den kommenden NAP Behin­derung erreicht werden soll. Das wird ein zentraler Hebel für uns. Barrierefreiheit soll stärker als bisher als Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Mitteln festgesetzt und Beratungen und Unterstützungen im Bereich der Barrierefreiheit sollen nieder­schwelliger als bisher ermöglicht und verankert werden. Eine wesentliche Rolle sollen dabei Schulungen und verpflichtende Ausbildungsmodule für unterschiedliche Interes­sen- und Berufsgruppen darstellen.


 


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