BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 56

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fragen: Wie gewährleisten Sie, dass die Medizinprodukte, die nach Europa und Öster­reich eingeführt werden, den arbeitsrechtlichen Standards, den umwelttechnischen Standards entsprechen, damit wir auch einen fairen Wettbewerb haben?


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Genau das, sehr geehrte Frau Bundesrätin, ist ja ein Teil der Marktzulas­sungsentscheidungen der EMA auf europäischer Ebene. Wir erleben das jetzt bei den Impfstoffen in einer etwas schwierigen, angespannten Situation, aber das gilt auch für andere medikamentöse und arzneimittelrechtliche Bereiche. Das ist eine Gesamtbewer­tung und Gesamtbeurteilung, die dafür sorgen soll, dass der europäische Konsument, der europäische Patient – und natürlich auch die Patientin und die Konsumentin – ent­sprechend gut geschützt sind.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Danke schön.

Zu einer abschließenden Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Adi Gross zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Bundesminister, eines der diskutierten oder vorhandenen Medikamente ist das Produkt Veklury respektive Remdesivir. Können Sie sagen, wie die Verteilung konkret erfolgt oder weiterhin erfolgen soll? Wer bekommt dieses Medikament und so weiter?


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Die Medikamente, die es in dem Zusammenhang gibt, sind ja dadurch bekannt geworden, dass sie bei einem ehemaligen amerikanischen Präsidenten zur Anwendung gebracht wurden. Die innerstaatliche Verteilung erfolgt beim genannten Medikament Remdesivir nach einem vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswe­sen – das ist die Ages-Behörde, von der ich jüngst gesprochen habe – ausgearbeiteten Verteilungsschlüssel, welcher insbesondere die Hospitalisierungszahlen der einzelnen Bundesländer berücksichtigte.

Die Bedarfserhebung wurde im Auftrag des Gesundheitsministeriums durch dieses Bun­desamt für Sicherheit im Gesundheitswesen in Kooperation mit den Krankenanstalten, den Apotheken, den Bundesländern sowie weiteren relevanten Stakeholdern durchge­führt.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, 1916/M-BR/2021.

Ich bitte die Anfragestellerin, Bundesrätin Heike Eder, um die Verlesung der Anfrage.


12.22.18

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister!

1916/M-BR/2021

„Welche Fortschritte gibt es bei der Erstellung des neuen Nationalen Aktionsplanes Be­hinderung (NAP Behinderung) 2022-2030?“


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Auch für diese Frage einen besonderen Dank! Wir kommen damit zu einem für mich persönlich sehr entscheidenden, wesentlichen politischen Bereich, in dem wir viel zu tun haben. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass wir mittlerweile ein Forum


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