Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Ing. Judith Ringer zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrätin Ing. Judith Ringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister, was unternehmen Sie zur Sicherung und Verbesserung der Arzneimittelversorgung in Österreich, zum Beispiel durch Reform des Erstattungscodex, damit auch hochwirksame und innovative Medikamente den Patienten und Patientinnen zur Verfügung stehen, damit der Pharmaforschungs-, -produktions- und ‑beschäftigungsstandort Österreich gesichert und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung berücksichtigt wird?
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Sehr geehrte Frau Bundesrätin, wir haben ja im Rahmen der Covid-Krise auch sehr elementar gemerkt, dass wir in bestimmten Bereichen von der entsprechenden Versorgungssituation sehr abhängig sind. Das waren etwa die Schutzbekleidungen, das haben wir mittlerweile korrigiert, indem es eine starke österreichische Eigenproduktion gibt, und auch insgesamt hat sich der Weltmarkt in dem Bereich wieder eingependelt. Im Bereich der Arzneimittelversorgung hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine unglaubliche Abhängigkeit vom asiatischen Produktionsbereich entwickelt. Wir merken, dass Europa da immer schlechter ausgestattet ist, auch was die elementarsten Versorgungsbereiche betrifft – Antibiotikaversorgung als ein Stichwort.
Wir haben deswegen zwei Schritte realisiert und uns in der Bundesregierung auch darauf verständigt: einerseits das gezielte Arbeiten mit den betroffenen Produktionsunternehmen daran, dass österreichische Produktionen aufrechterhalten werden. Wir beide kennen ein Beispiel aus Tirol, bei dem es ganz entscheidend war, dass wir es geschafft haben, dass die Produktion langfristig erhalten bleibt, denn das ist die einzige europäische Produktion für bestimmte Bereiche der Antibiotika.
Zweitens wird im Augenblick gerade auf europäischer Ebene eine neue europäische Arzneimittelversorgungsstrategie erarbeitet, an der wir mitarbeiten, in die wir integriert sind und die den Industriestandort Europa im Bereich der Medikamenten- und Arzneimittelproduktion absichern soll. Das ist gerade in Erarbeitung und, wie ich hoffe, sehr rasch in Umsetzung, denn es wird Zeit brauchen, diese Prozesse umzustellen und Europa wieder als Produktionsstandort zu attraktivieren, und das ist alles andere als einfach.
Der dritte Bereich ist, dass wir versucht haben, die Transparenz zu erhöhen. Deswegen trat am 1. April 2020 die Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Kraft. Zulassungsinhaber beziehungsweise befugte Vertreterinnen und Vertreter des Zulassungsinhabers sind nun verpflichtet, jede Einschränkung der Vertriebsfähigkeit für verschreibungspflichtige Humanarzneimittelspezialitäten über das eService Zulassung und Lifecycle zu melden. Weiters wurde zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung vonseiten des Gesundheitsministeriums im Sommer 2020 ein Projekt zur Stärkung des Pharmastandortes Österreich initiiert. Aufgrund der großen Bedeutung auch für die Europäische Union wird dieses Projekt als gemeinsames Vorhaben mit der Europäischen Kommission umgesetzt und von dieser auch maßgeblich mitunterstützt.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Mag.a Bettina Anna Lancaster zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Frage.
Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Herr Minister, meine Frage, die ich ursprünglich stellen wollte, wurde bereits von meiner Vorrednerin, Frau Bundesrätin Ringer, gestellt. Jetzt möchte ich die Zusatzfrage anders formulieren und Sie
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