Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1918/M-BR/2021.
Ich bitte die Anfragestellerin, Bundesrätin Andrea Michaela Schartel, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister!
„Haben Sie mit Pharmaunternehmen, die Medikamente zur Behandlung von Covid-19 herstellen, Kontakt aufgenommen, um einen Vorrat an Medikamenten zu sichern, die für Menschen zur Behandlung verwendet werden können, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können/dürfen?“
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzte Frau Bundesrätin, das Gesundheitsministerium hat generell bereits frühzeitig eine ausreichende Bevorratung des bis dato einzigen in der EU für die Behandlung von Covid-19-Patienten zugelassenen Arzneimittels – Sie kennen es, das ist Remdesivir – sichergestellt und eine bedarfsgerechte Verteilung auf die Bundesländer organisiert. Gleichzeitig wird über die zuständige Fachabteilung der Ages eine laufende Bewertung der entsprechenden Angebote durchgeführt. Drittens haben wir einen laufenden Fachdialog mit den Vertretern und Vertreterinnen der intensivmedizinischen Abteilungen und den Spezialistinnen und Spezialisten im Impfbereich, um entsprechende Bedarfe zu klären. Wenn es für Medikamente, die in Entwicklung oder bereits vorliegend sind, Bedarfsmeldungen gibt, dann werden die auch realisiert. Es gibt in Österreich auch eine laufende Analyse und Bewertung neuer Medikamente, die auf dem Markt entstehen.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.
Wird von der Frau Bundesrätin eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, das heißt, es gibt diese Medikamente, wie Sie sagen. Meine Frage ist: Wie wird es funktionieren, dass jene Menschen, die zum Beispiel diese Medikamente dringend bräuchten, aber unter Umständen – was man bei dem Chaos ein bisschen voraussetzen kann – die behandelnden Ärzte oder das Spital diese nicht zur Verfügung haben, diese Medikamente wirklich bekommen?
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Das Erste ist eben, wie bereits gesagt, die Fachbewertung der Angebote. Das läuft auf europäischer Ebene beziehungsweise über unsere Bundesagentur im Rahmen der Ages. Frau Kollegin Wirthumer-Hoche ist die Chefin und macht das sehr, sehr professionell und verantwortungsbewusst. Zweitens machen wir den laufenden Bewertungsprozess, was – wie soll ich sagen? – das Potenzial von bestimmten Medikamenten betrifft, durch ein eigenes Fachinstitut. Erst dann, wenn es aufgrund direkter Empfehlungen zur entsprechenden Zulassung kommt, kann in die Verteilung und in den Informationsprozess, den Sie angesprochen haben, gegangen werden. Dieser muss allerdings der letzte Punkt in der Kette sein. Wir haben – das muss man ganz offen sagen – im Bereich von Covid aufgrund des Vorhandenseins oder besser gesagt Nichtvorhandenseins von Präparaten noch große Probleme, was die medikamentöse Versorgung betrifft.
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