Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Finanzierungs-Zweckzuschuss für Städte und Gemeinden in der Höhe von 250 Euro pro EinwohnerIn“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. Ich darf hinzufügen, dass Schriftführung und Präsidium vom Stimmrecht Gebrauch machen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Entschließungsantrag der Bundesräte MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die verbesserte strafrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes (§ 181f StGB) (284/A(E)-BR/2020 sowie 10540/BR d.B.)
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Andreas Arthur Spanring: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte MMag. Dr. Michael Schilchegger und Kollegen betreffend die verbesserte strafrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes (§ 181f StGB) zur Kenntnis.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung am 26. Jänner 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Antrag keine Zustimmung erteilen.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger. – Herr Bundesrat, bitte um Ihre Wortmeldung.
Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf den Antrag kurz begründen.
Wild lebende Tiere geschützter Arten wie der Luchs, der Kaiseradler und viele andere werden häufig aus verschiedensten Motiven illegal bejagt und getötet, sei es, weil die Täter eine illegale Jagdtrophäe anstreben oder aus anderen Gründen. Für die praktische Effektivität des bestehenden Naturschutzrechts in den Ländern sind derartige illegale Tötungen jedenfalls kein theoretisches, sondern ein reales Problem. Es gibt dazu immer wieder verschiedene Fallzahlen, es gab in den letzten Jahren auch immer wieder verschiedene Medienberichte.
Es gibt einen strafrechtlichen Schutz, der im StGB verankert ist, der jedoch nicht ausreicht, da sich in allen Fällen, in denen man des Täters habhaft werden kann, die Sanktionswirkung entweder auf eine diversionelle Erledigung beschränkt oder das Verfahren mit einer ganz geringen Geldstrafe endet.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die illegale Tötung eines Luchses endete im Jahr 2020 mit einer Geldstrafe von 1 920 Euro. Das muss man den Kosten gegenüberstellen: Allein
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