Der Antrag zu den geschützten wild lebenden Tierarten ist ja bereits Gegenstand der Beschlussfassung. Aus aktuellem Anlass – ich denke da an die Schlachtungen der Schafe im Wiener Streichelzoo – stelle ich noch einmal unseren überarbeiteten Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschreckende Sanktionen in schweren Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die zuständige Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der Zielsetzung, den strafgesetzlichen Schutz für schwere Fälle von absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter – hier verstanden als vorsätzliche Verstümmelung eines Tieres oder die absichtliche Herbeiführung von sonstigen schwerwiegenden und qualvollen Verletzungen eines Tieres – durch Einführung einer neuen Deliktsqualifikation zum bestehenden Grunddelikt der Tierquälerei zu erhöhen („§ 222a StGB – Tierfolter"), wobei – in Relation zu den Strafrahmen für Körperverletzungsdelikte und unter Beibehaltung der aktuell bestehenden Strafzumessungsregeln einschließlich einer weitestmöglichen Haftvermeidung (Verhängung von Geldstrafen an Stelle von Freiheitsstrafen, bedingte Nachsicht, therapeutische Bewährungshilfe u.a.) – eine Obergrenze von zumindest drei Jahren Freiheitsstrafe und eine Untergrenze von zumindest sechs Monaten Freiheitsstrafe dem hohen Unwert derartiger Taten angemessen erscheint.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
15.19
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „abschreckende Sanktionen in schweren Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um Ihre Wortmeldung, Herr Bundesrat.
Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Der heute zu behandelnde Antrag im Sinne des Schutzes für Tiere und Pflanzen soll eine Verbesserung darstellen, für mich ist das aber nur eine Erhöhung des Strafrahmens. Dazu ist zu sagen: Delikte betreffend die vorsätzliche Schädigung von Tieren und Pflanzen oder die vorsätzliche Tötung von Tieren müssen geahndet werden, das ist völlig richtig, trotzdem muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Es müssen Übergriffe auf Kinder in der Familie oder auf Frauen anders und viel stärker bestraft werden als eben solche Vorkommnisse.
Vandalismus ist in diese Richtung einzuordnen, und ich denke, hier muss man schon bei den ganz Kleinen beginnen und den Kindern beim Spazierengehen zeigen, was schützenswert ist und was nicht. Wenn man mit dieser Bewusstseinsbildung recht früh beginnt, dann werden diese Personen, denke ich, im späteren Leben achtsam und vorausschauend sein.
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