BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 104

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Der Antrag zu den geschützten wild lebenden Tierarten ist ja bereits Gegenstand der Beschlussfassung. Aus aktuellem Anlass – ich denke da an die Schlachtungen der Schafe im Wiener Streichelzoo – stelle ich noch einmal unseren überarbeiteten Ent­schließungsantrag:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „abschreckende Sanktionen in schweren Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tier­folter“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die zuständige Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, mit der Zielsetzung, den strafgesetzlichen Schutz für schwere Fälle von absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter – hier verstanden als vorsätzliche Ver­stümmelung eines Tieres oder die absichtliche Herbeiführung von sonstigen schwerwie­genden und qualvollen Verletzungen eines Tieres – durch Einführung einer neuen De­liktsqualifikation zum bestehenden Grunddelikt der Tierquälerei zu erhöhen („§ 222a StGB – Tierfolter"), wobei – in Relation zu den Strafrahmen für Körperverletzungsdelikte und unter Beibehaltung der aktuell bestehenden Strafzumessungsregeln einschließlich einer weitestmöglichen Haftvermeidung (Verhängung von Geldstrafen an Stelle von Freiheitsstrafen, bedingte Nachsicht, therapeutische Bewährungshilfe u.a.) – eine Ober­grenze von zumindest drei Jahren Freiheitsstrafe und eine Untergrenze von zumindest sechs Monaten Freiheitsstrafe dem hohen Unwert derartiger Taten angemessen er­scheint.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

15.19


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „abschreckende Sanktionen in schweren Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um Ihre Wortmel­dung, Herr Bundesrat.


15.20.30

Bundesrat Otto Auer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Der heute zu behandelnde Antrag im Sinne des Schutzes für Tiere und Pflanzen soll eine Verbesserung darstellen, für mich ist das aber nur eine Erhöhung des Strafrahmens. Dazu ist zu sagen: Delikte betreffend die vorsätzliche Schädigung von Tieren und Pflanzen oder die vorsätzliche Tötung von Tieren müssen geahndet werden, das ist völlig richtig, trotzdem muss aber die Verhält­nismäßigkeit gewahrt bleiben. Es müssen Übergriffe auf Kinder in der Familie oder auf Frauen anders und viel stärker bestraft werden als eben solche Vorkommnisse.

Vandalismus ist in diese Richtung einzuordnen, und ich denke, hier muss man schon bei den ganz Kleinen beginnen und den Kindern beim Spazierengehen zeigen, was schüt­zenswert ist und was nicht. Wenn man mit dieser Bewusstseinsbildung recht früh be­ginnt, dann werden diese Personen, denke ich, im späteren Leben achtsam und voraus­schauend sein.

 


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