Sie, Frau Kollegin Lancaster, haben gesagt, das Strafmaß sei bisher unbekannt, es gebe nichts mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten und einer Obergrenze von drei Jahren. – Ja, diesen konkreten Strafrahmen gibt es nicht, das stimmt, weil es statt drei Jahren fünf Jahre lauten muss, deswegen aber haben wir „mindestens drei Jahre“ Obergrenze und mindestens sechs Monate Untergrenze geschrieben. Diesem unbekannten Strafausmaß also, das vielleicht einigen Straflegisten wie Sektionschef Pilnacek sauer aufstößt und wo er dann seine Kaffeetasse fallen lässt, wenn er so etwas sieht, kann er ganz einfach begegnen, indem er es dann im Gesetz mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren umsetzt. Das kann kein Grund sein, diesen Antrag abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wie gesagt, ich erinnere insbesondere die oberösterreichischen Kollegen an ihr Abstimmungsverhalten im Oberösterreichischen Landtag. Man kann nicht dort im Klub dafür sein und heute hier dagegen. Es sind dieselben Anträge, dieselben Begehren; das sind sinnvolle Begehren, ausgearbeitete Begehren, Begehren, die mit Experten besprochen wurden, gewogen wurden, geprüft wurden. Und da muss ich Ihnen schon noch abschließend sagen, es reicht einfach nicht, meine Damen und Herren, wenn man sich als Politiker mit irgendwelchen Tieren abbilden lässt, indem man außerparlamentarischen Aktionen wie dem Tierschutzvolksbegehren – ein wertvolles Anliegen! – einfach applaudiert und sagt: Ja, das ist sehr wichtig!, dann Sonntagsreden hält und vielleicht plakatiert, so wie die ÖVP Oberösterreich: Wir wollen null Toleranz gegen Tierfolter und Tierquälerei! – Das genügt nicht, sondern man muss schon auch hier im Parlament, wo es wirklich wichtig ist, dann dafür stimmen und solche Aktionen auch tatsächlich im Gesetz umsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
15.36
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen.
Der Ausschussantrag des Justizausschusses des Bundesrates lautet, dem Entschließungsantrag 284/A(E)-BR/2020 keine Zustimmung zu erteilen.
Wer dem Ausschussantrag zustimmt, den ersuche ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. (Bundesrat Steiner: Wahnsinn! – Bundesrätin Schartel: Traurig, traurig!) Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantrages ist somit angenommen. (Bundesrat Steiner: Schutz der Tierquäler!)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „abschreckende Sanktionen in schweren Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Ein Wahnsinn! Nur mehr traurig!) Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Entschließungsantrag der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot des betäubungslosen Schächtens (285/A(E)-BR/2020 sowie 10539/BR d.B.)
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Ich bitte um den Bericht.
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