Berichterstatterin Andrea Michaela Schartel: Frau Präsidentin! Meine werten Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot des betäubungslosen Schächtens (285/A(E)-BR/2020) zur Kenntnis.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung am 26. Jänner 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Antrag 285/A(E)-BR/2020 keine Zustimmung erteilen.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wichtig ist Ihnen Tierschutz? Man könnte meinen, diese Frage stellt sich seit dem vorhergegangenen Tagesordnungspunkt wohl nicht mehr wirklich. Bei diesem Tagesordnungspunkt aber stellt sie sich seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Dezember zum umstrittenen Thema des Schächtens viel mehr.
Mit dem Urteil des EuGH, des Europäischen Gerichtshofes, wird es jetzt den EU-Staaten auf nationaler Ebene ermöglicht, vorzuschreiben, dass Tiere nur noch geschlachtet, getötet werden können, wenn sie vorher betäubt werden. Diese Regelung, diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gilt also auch für das rituelle Schlachten: Tiere müssen vor dem Schächten, vor dem Tötungsvorgang betäubt werden.
Das war eine schwierige Entscheidung. Der EuGH musste zwischen zwei Rechtsgütern entscheiden: zwischen der Religionsfreiheit nach Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf der einen Seite und Artikel 13 AEUV – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – betreffend Tierrechte, Tierschutz, Wohlergehen der Tiere auf der anderen Seite.
Es war ein langer, langer Entscheidungsprozess, der von einer Klage aus Belgien ausgegangen ist. Dieser Prozess hat über drei Jahre gedauert, aber letztendlich hat der EuGH dann eine Entscheidung getroffen: Er hat sich für den Tierschutz entschieden.
Insgesamt erachtete der EuGH die belgische Regelung als verhältnismäßig und begründete dies mit drei Erwägungen: Zum einen wurden wissenschaftliche Untersuchungen herangezogen, um mit dem modernsten Tötungsverfahren zu arbeiten, zum Zweiten hat – was man leider heute hier nicht gesehen hat – die Sensibilisierung für Tierschutz in der Gesellschaft generell zugenommen; und zum Dritten lässt Belgien tierische Produkte aus anderen Ländern, die von rituell geschlachteten Tieren stammen, zu.
Darüber hinaus, und das ist ganz wichtig, werden durch diese Regelung laut dem EuGH die Gläubigen nicht diskriminiert oder irgendwie ungleich behandelt. Selbstverständlich kann die Religionsfreiheit nach wie vor ausgeübt werden. Man will auch das rituelle Schlachten nicht verbieten, wenngleich dafür andere Regeln gelten: Die Tiere müssen vorher betäubt werden.
Österreich kann diese Chance nutzen, unnötiges Leid der Tiere zu vermeiden, und wir können jetzt mit dem Beschluss dieses Antrags unter Beweis stellen, dass auch wir in Österreich für die Einführung einer Regelung sind, dass die Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
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