BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 113

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zur Betäubung der Tiere zwar die Ausübung der Religionsfreiheit einschränke, dies aber mit dem Verweis auf den Tierschutz verhältnismäßig sei. (Bundesrätin Steiner-Wie­ser: ... EuGH!) Konkret sieht das Gericht das flämische Schächtverbot als ein angemes­senes Gleichgewicht zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Auch beziehe sich die Einschränkung nur auf einen Aspekt der rituellen Handlung und verbiete nicht die Schlachtung insgesamt.

Kollege Preineder hat es schon angesprochen: Das flämische Dekret erlaubt aber, rituell geschlachtetes Fleisch zu importieren und auch vor Ort zu verkaufen. Was bedeutet das jetzt? – Das bedeutet, wie der Kollege schon angesprochen hat, dass mitunter wahr­scheinlich unter schlechteren und weniger strengen Bedingungen geschächtetes Fleisch importiert wird.

Noch einmal: In Österreich ist die rituelle Schlachtung sehr streng geregelt, eben mit dem Ziel, einen Kompromiss zwischen der Freiheit der Religionsausübung und dem Tier­schutz herzustellen. So gibt es Ausnahmebestimmungen für den genauen Ablauf der Schlachtung. Ich möchte mich ein drittes Mal wiederholen: Das ist äußerst streng gere­gelt. Ich wollte prinzipiell nicht näher ausführen, wie das abläuft, ich möchte aber unbe­dingt Kollegin Steiner-Wieser, die, soweit ich das verstanden habe, gesagt hat, dass diese Schlachtung ohne Betäubung stattfindet, entgegenhalten: Das ist nicht richtig!

Ich möchte daher ein Detail herausgreifen, wie so eine Schlachtung abläuft. Es werden unter tierärztlicher Aufsicht die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt ge­öffnet, und sofort danach – unmittelbar – erfolgt wirksam die Betäubung. Es ist nicht so, dass das Tier dann noch einen größeren Kampf auszustehen hat, sondern es stirbt so­fort. Das wurde hier falsch gesagt, und ich glaube, es ist wichtig, das zu erwähnen.

Ich halte es aber in Anbetracht des EuGH-Urteils vom Dezember für durchaus wichtig, dass nun in Ruhe mit den betroffenen Religionsgemeinschaften und mit VertreterInnen des Tierschutzes sowie ExpertInnen aus der Veterinärmedizin gesprochen wird. Ich hal­te überhaupt nichts von Schnellschüssen ohne Einbeziehung der betroffenen Religions­gemeinschaften. (Bundesrat Spanring: Schnellschüsse, nach 20 Jahren Diskussion! Ja, das ist Grün! Unfassbar!)

Ganz zum Schluss möchte ich noch etwas sehr Persönliches hinzufügen: Der Verzicht auf Fleisch trägt am meisten zum Tierschutz bei. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.58


Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrätin Steiner-Wieser hebt die Hand.) – Ich darf aber darauf hinweisen: Um 16 Uhr werden Sie unterbrochen. – Bitte.


15.58.45

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bin entsetzt. Anscheinend dürften ÖVP und Grüne nicht verstanden haben, worum es in dem Antrag geht. Es geht darum, Tierleid zu vermeiden!

Es ist mir schon klar, dass es laut § 32 des Tierschutzgesetzes eine Möglichkeit gibt, dass man Tiere im Nachhinein betäubt. Im Nachhinein! Warum müssen Tiere im Vorhi­nein Schmerzen, Stress und Angst erleiden? Warum? Kann mir das ein Mensch erklä­ren? Das ist unzeitgemäß für das 21. Jahrhundert, es ist absolut inakzeptabel, dass man solche Methoden noch anwenden muss! Im Fachjargon heißt das Post-Cut-Stunning, und dieses Post-Cut-Stunning ist so etwas von daneben, was den Tierschutz anlangt, dass es ärger nicht mehr geht. Nicht umsonst gibt es genügend Unterschriftenaktionen, nämlich auch von Tierärzten. Die jüngste, die mir vorliegt, ist von Norbert Hess, Tierarzt in Niederösterreich, der mittlerweile schon 37 000 Unterschriften gesammelt hat.

 


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