12.54

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz zu meiner Vorrednerin: Es stimmt, die Kunst und die Künst­lerInnen erleben eine schwere Zeit, für Kunst und Kultur ist es die schwierigste Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg, keine Frage. Die fehlenden Auftrittsmöglichkeiten sind ganz schlimm. Genauso schlimm ist es natürlich auch für die Veranstalter und Veranstalterin­nen, und deswegen verstehe ich die Ablehnung ehrlich gesagt nicht. Wir haben hier im Bundesrat als Forderung der Opposition so oft gehört: Man benötigt viel mehr Pla­nungssicherheit. – Dieses Wort ist sehr oft gefallen.

Nun gibt es hierfür eine Maßnahme, die erfreulicherweise getroffen worden ist, nämlich diese Gutscheinlösung. Sie bedeutet eine Planungsmöglichkeit für die Eventmanager und Eventmanagerinnen und für diejenigen, die Veranstaltungen im Sport- und Kulturbe­reich planen und jetzt nicht sicher sind, ob im Juli, August, September etwas stattfinden kann. Solche Verträge mit internationalen Künstlern, Künstlerinnen werden sehr lange vorher abgeschlossen, auch die springen ja manchmal ab. Genau deswegen bieten wir das, was immer gefordert wird, nämlich Planungssicherheit – und das wird jetzt abge­lehnt. Deswegen muss ich schon auch sagen: Diese Planungsunsicherheit, die manch­mal vorgeworfen wird, entsteht aufgrund dieser achtwöchigen Verschiebung, weil ihr die­sem Antrag nicht zustimmt. Ich möchte darüber schon mein Bedauern ausdrücken. (Bei­fall bei Grünen und ÖVP.)

Dieses Gesetz dient der Absicherung der VeranstalterInnen von Events. Wir haben im­mer gesagt, die Gutscheinlösung ist nicht die beste Lösung der Welt. Sie ist bis 70 Euro gedeckelt, aber sie gibt zumindest kleineren Veranstaltern und Veranstalterinnen die Möglichkeit, statt einer Refundierung zu sagen: Ihr bekommt einen Gutschein, und sobald wir wieder ein Theaterstück, ein Konzert, ein Basketballspiel oder was auch im­mer veranstalten können, gilt der, ihr kommt wieder rein.

Es gibt auch sehr kleine Veranstalter, Veranstalterinnen. Ich bin ja auch in der Fach­gruppe Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Wien aktiv, dort sind auch die Eventmanager und -managerinnen – und die haben es derzeit wirklich schwer. Diese kleine Maßnahme hat diesen Leuten wirklich geholfen. Für die sind ein paar Tickets so viel Geld, dass Insolvenz droht, wenn sie alles zurückzahlen müssen. Daher kann ich ehrlich nicht verstehen, warum man dieses Projekt ablehnt. Ja, es ist nicht die beste Lösung, aber es ist eine gute Lösung für kleine Manager und Managerin­nen und für den Eventbereich. Ich bitte euch: Überdenkt das noch einmal! – Danke. (Bei­fall bei Grünen und ÖVP.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 7) Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird (1397/A und 743 d.B. sowie 10584/BR d.B.)

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Vielen Dank.

12.58

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreu­der, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geändert wird, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Thomas Dim. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.