13.50

Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Ich bin überzeugt, jeder von Ihnen hat schon einmal auf einem Bauernmarkt eingekauft, hat dieses Angebot genutzt, dass da unterschiedliche Produ­zenten an einem Tag auf einem Fleck zusammenkommen und man seinen Einkaufskorb mit ganz unterschiedlichen Produkten füllen kann.

Jetzt frage ich Sie, wer von Ihnen Markta kennt. Markta ist der digitale österreichische Bauernmarkt. Vom Gemüse aus Wien übers Brot aus Niederösterreich, über Joghurt und Milch aus der Steiermark bis zum Käse aus Tirol kann man dort von unterschiedli­chen Klein- und Familienunternehmen einkaufen. Man legt die Waren in den digitalen Warenkorb, am Ende gibt man seine Daten ein, man wählt einen präferierten Liefertag aus und bekommt das alles nachhaltig verpackt in einem Paket zu sich nach Hause geliefert.

Markta ist nicht nur ein ganz erfolgreiches Beispiel eines jungen, innovativen österreichi­schen Onlineanbieters, es zeigt auch sehr gut, glaube ich, was unser Anspruch bei digitalen Diensten und Anwendungen sein muss. Es geht immer darum, dass es schnell geht und rund um die Uhr verfügbar ist. Es geht darum, dass es einfach ist, dass es ganz unbürokratisch sein soll, dort etwas zu bestellen, auch wenn dahinter ein sehr ausge­klügeltes Versand- und Logistiksystem steckt. Es soll natürlich auch sicher sein, sicher für unsere Daten, und wenn Zahlungen abgewickelt werden, auch dafür eine hohe Si­cherheit bieten. Schnell, einfach, sicher – das ist es, was wir uns von digitalen Diensten erwarten. Dann bieten sie uns einen echten Mehrwert, einen echten Effizienz- und Zeit­gewinn.

Schnell, einfach und sicher – ich glaube, das ist es auch, was unser Anspruch sein muss, wenn es um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geht. Um genau das voranzutreiben und daran auf Hochtouren zu arbeiten, soll mit dem vorliegenden Gesetz­entwurf der Digitalisierungsfonds eingerichtet werden, der – wir haben es gehört – in den kommenden zwei Jahren mit jeweils 80 Millionen Euro dotiert sein wird; 80 Millionen Eu­ro pro Jahr, die dafür verwendet werden sollen, die IT-Konsolidierung voranzutreiben.

Es geht da um eine Vielzahl von im digitalen Zeitalter– erlauben Sie mir das zu sagen – fast schon historischen Systemen, die gewachsen sind und nun harmonisiert und ver­netzt werden sollen. Um beim Beispiel von Markta zu bleiben: Auch dort sind die Produ­zenten unabhängig, und man muss nicht bei jedem Produzenten seine Adresse einge­ben und dann vielleicht noch hoffen, dass das Brot gemeinsam mit dem Käse geliefert wird. Es gibt ein smartes System im Hintergrund, eine zentrale Anlaufstelle und mitein­ander gut kommunizierende Gefäße. Mit der IT-Konsolidierung ist es ganz ähnlich: Wir schaffen damit eine erhebliche Effizienzsteigerung und die Möglichkeit, um – ganz sinn­bildlich sozusagen – im Sprint durch so manches Amt zu laufen. Wir investieren damit – bitte vergessen wir das nicht! – auch ganz wesentlich in die Cybersicherheit.

Wir wollen den Digitalisierungsfonds aber auch nutzen, um Leuchtturmprojekte auf den Weg zu bringen und voranzutragen. Ein ganz aktuelles Beispiel dafür – da kann die Pan­demie ein echter Turbo sein – ist der E-Impfpass oder auch der E-Studentenausweis, bei dem es darum geht, Bürokratie an den Unis abzubauen. Es geht dabei immer darum, nicht nur analoge Dienstleistungen zu digitalisieren, sondern, ich glaube, auch darum, diese Prozesse wirklich neu zu denken, die Chance zu nutzen, mit Expertinnen und Experten, mit viel Kompetenz und Know-how vieles effizienter, unbürokratischer, einfa­cher zu machen.

So können wir Österreich wirklich auf die Überholspur bringen: von der analogen Ver­waltung über das E-Government bis hin zu einem wirklich smarten Government mit Vereinfachungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch mit einem großen Bürokra­tieabbau für unsere Unternehmen.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Antrag

gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolle­ginnen und Kollegen zu TOP 11) Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Digitali­sierungsfonds (Digitalisierungsfondsgesetz-Digi-FondsG) erlassen wird

in der 924. Sitzung des Bunderates

„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das Beispiel von Markta nicht ganz ohne Zufall ausgewählt. Ich glaube, es kann zeigen, dass es weiterhin analoge Bauern­märkte geben kann, aber dass es eben auch eine digitale Lösung geben kann, die eine durchaus sinnvolle und wichtige Ergänzung sein kann. (Bundesrätin Schumann: ... Bau­ernmarkt! Eine Themenverfehlung!) Ich glaube, das ist sinnbildlich dafür, wie wir Digita­lisierung sehen können: digital und analog gemeinsam gut vernetzt. Markta ist meines Erachtens ein wirklich gutes Beispiel dafür, wie ein österreichisches Start-up im E-Com­merce-Bereich die Pandemie sogar als Turbo genutzt hat. Es zeigt, wie die Unter­nehmerinnen und Unternehmer in Österreich der Digitalisierung begegnen, wie sie den digitalen Wandel begleiten und vielfach mitgestalten. Dabei wollen wir sie natürlich auch künftig unterstützen, indem wir Anreize setzen. Mit KMU digital und der E-Commerce-Förderung haben wir erst vergangene Woche zwei erfolgreiche Vorhaben neu aufgelegt. Es stehen insgesamt 15 Millionen Euro für Digitalisierungsvorhaben in den Unterneh­men zur Verfügung.

Verwaltung und Wirtschaft: Ich glaube, da geht es nicht um ein Entweder-oder, es geht um ein Sowohl-als-auch – ein Sowohl-als-auch, bei dem es darum geht, Synergieeffekte zu nutzen, und wo es, wie ich glaube, ein gemeinsames Ziel geben kann, nämlich einen schlanken, schnellen, sicheren und smarten Staat zu fordern. Dazu bitte ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.57

Präsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung einge­brachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Errichtung des Digitalisierungsfonds (Digitalisierungsfondsgesetz – Digi-FondsG) erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Josef Ofner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte schön.