Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgen. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden, 1324/A und 757 der Beilagen sowie 10577/BR der Beilagen und 10603/BR der Beilagen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kol­legen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Wortmeldungen.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Spanring geben die BundesrätInnen ihr Stimm­verhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.01 Uhr unterbrochen und um 20.02 Uhr wieder aufgenommen.)

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Ich nehme somit die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungs­ergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 56 abgegebenen Stimmen 27 „Ja“-Stimmen und 29 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt. Ein Beschluss des Bun­desrates ist somit nicht zustande gekommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Bader, Berger-Grabner, Buchmann;

Eder, Eder-Gitschthaler;

Gfrerer, Gross;

Himmer, Hirczy, Holzner;

Kaltenegger, Kittl, Köck, Kolland, Kornhäusl;

Lackner;

Mattersberger, Miesenberger;

Preineder;

Raggl, Ringer;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl;

Wolf;

Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé, Arlamovsky;

Beer, Bernard;

Dim;

Egger;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn, Hübner;

Kahofer;

Lancaster, Leinfellner;

Novak;

Ofner;

Prischl;

Reisinger, Riepl;

Schachner, Schartel, Schennach, Schererbauer, Schilchegger, Schumann, Spanring, Steiner, Steiner-Wieser;

Zaggl.

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Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag. Dr. Mi­chael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betref­fend „Aussetzen von COVID19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Prolongierung des Impfchaos vermeiden – Abschaffung des Kostendeckels bei der Beschaffung von Impfstoffen“ vor. Ich lasse über diesen Ent­schließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Auch ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch. – Das ist somit die Mehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (344/E-BR/2021)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz ge­ändert wird, 1325/A und 758 d.B. sowie 10578/BR d.B. und 10604/BR d.B.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfü­gung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird, 1407/A und 759 d.B. sowie 10605/BR d.B.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.