Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreu­der, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, dem Antrag 290/A-BR/2021 betreffend die Ände­rung der Geschäftsordnung des Bundesrates die Zustimmung zu erteilen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein!

Da zu einem Beschluss des Bundesrates über eine Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 58 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest. – Die not­wendige Anwesenheit ist gegeben.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, dem Antrag 290/A-BR/2021 die Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem ge­genständlichen Antrag 290/A-BR/2021 betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stim­meneinhelligkeit. Der Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bun­desrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse zu­stande gekommen.