10.19
Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Zuhörer zu Hause! Hohes Haus! Wir haben von Kollegin Hahn bereits gehört, um welche drei Schwerpunkte es bei dieser Novelle geht. Es sind ja unzählige Stellungnahmen eingetroffen, und es wurde im Vorfeld auch sehr lange und mit vielen Stakeholdern über dieses Gesetz diskutiert.
Eines vorweg: In der Politik wird es selten gelingen, es allen recht zu machen, aber wichtig ist, allen Meinungen mit Respekt zu begegnen. Ich denke, das ist hier erfolgt, und es ist auch eine sehr gute Kompromisslösung geschaffen worden.
Die hochschulische Weiterbildung ist sicherlich einer der zentralen Punkte dieser Gesetzesnovelle, und deshalb will ich mich auch auf diese fokussieren. Es wird eine klare Struktur festgelegt, die eben der Bolognastruktur gerecht wird. Diese Neufassung der Weiterbildung sorgt für Qualitätssteigerung, für Transparenz und für Durchlässigkeit für Personen mit beruflicher Erfahrung. Das heißt, es kommt zur Vereinheitlichung dieser gesetzlichen Bestimmungen betreffend Studien zur Weiterbildung über die Hochschulsektoren hinweg.
Wir haben im Ausschuss von Herrn Dr. Brandstätter gehört, dass die Anzahl der akademischen Grade in der Weiterbildung von 60 auf 9 reduziert wurde. Ich denke, es geht ja bei der Weiterbildung nicht um die Bezeichnungen, sondern es sollte vor allem um den Inhalt gehen.
Eine Universität, die diese Novelle besonders betrifft, ist beispielsweise die Donau-Universität Krems, künftig Universität für Weiterbildung Krems, an der ich seit vielen Jahren unterrichte. Auch diese Universität begrüßt diese Veränderungen. Diese Universität legte schon immer den Schwerpunkt auf lebensbegleitendes Lernen und begrüßt dieses Gesetzespaket deshalb, weil es einen deutlichen Beitrag zur Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Hochschulsystems leistet. Wir sind der Ansicht, dass künftig eine klare Ausrichtung auf Qualität erfolgt, einheitliche Rahmenbedingungen und Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Studien geschaffen werden – auch angesichts des Auslaufens der Strategie zum lebensbegleitenden Lernen LLL:2020.
Was ebenfalls erfreulich ist, ist, dass dieses Weiterbildungsangebot die soziale Durchlässigkeit erhöht, insbesondere was den Bachelor Professional betrifft. Es wird darum gehen, dass Menschen mit Berufserfahrung, die weder einen Lehrabschluss noch eine Reifeprüfung oder Vergleichbares haben, dennoch die Möglichkeit haben sollen, einen Bachelor zu machen. Da geht es genau um die Leute, die vielleicht auf ihrem Bildungsweg benachteiligt worden sind und nun auch mit dem Bachelor die Möglichkeit haben, einen normalen, qualitätsgesicherten Master und, wenn sie wollen, sogar ein Doktorrat oder einen PhD zu machen.
Das heißt auch, dass die Hochschulen künftig ein Angebot legen, dass die großen Erfahrungen und Kompetenzen, die viele Menschen aus dem Berufsleben mitbringen, letztendlich auch in einer akademischen Ausrichtung Anerkennung finden. Ich denke, damit schaffen wir auch einen weiteren Weg des Bildungsaufstieges – etwas, das für unsere Gesellschaft sehr, sehr wichtig ist. Wir schaffen eine verstärkte Anwendungsorientierung im Weiterbildungsangebot der Hochschulen.
Einer der Gründungsgedanken zur Einrichtung der Fachhochschulen in Österreich ist ja diese Anwendungsorientierung. Aus bildungspolitischer Sicht ist sicher noch zu diskutieren, inwieweit dieses einstige Alleinstellungsmerkmal dieser Anwendungsorientierung nun den Hochschulsektor vielleicht etwas verwässert und ob es dann wieder zu einer Profilschärfung kommen muss, vor allem auch im Hinblick auf die berufsbegleitenden FH-Studiengänge.
Zusammenfassend möchte ich sagen, ich finde es extrem positiv, dass hochschulische Weiterbildung mit dieser Gesetzesnovelle nun auch einen entsprechenden einheitlichen Rahmen bekommt, damit auch jeder weiß: wenn man einen Weiterbildungsbachelor oder einen Weiterbildungsmaster absolviert, dann ist das gleich viel wert wie ein Master im Regelstudium. Das bedeutet auch eine enorme Chance für den Hochschulstandort Österreich, auch im Hinblick auf einen europäischen Hochschulraum, eine Beschäftigungsfähigkeit und auch eine Erhöhung der Durchlässigkeit aus dem Beruflichen heraus.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Antrag
der BundesrätInnen Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen
zu TOP 6) Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden
in der 928. Sitzung des Bundesrates
„Die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.“
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Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.25
Präsident Dr. Peter Raggl: Der von den Bundesräten Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eingebrachte Antrag zum Verhandlungsgegenstand, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und weitere Gesetze geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.