BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 59

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geändert werden (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket) (733 d.B. und 982 d.B. sowie 10690/BR d.B. und 10724/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (983 d.B. sowie 10686/BR d.B. und 10725/BR d.B.)


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um die Berichte.


12.21.07

Berichterstatter Marco Schreuder: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen wird sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert werden, zur Kenntnis bringen. Das ist das Erneu­erbaren-Ausbau-Gesetzespaket EAG.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 2 darf ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir begrüßen den neu hinzugekommenen Staatssekretär Dr. Magnus Brunner bei uns. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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