BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 87

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Ofner: Das versteht keiner! – Bundesrat Steiner: So brav wie sich deine Asylanten an die Gesetze halten!) Es geht ausschließlich – das wissen Sie natürlich auch – um die, die massiv schnell fahren. Offenbar vertreten Sie genau dieses Klientel. (Beifall bei BundesrätInnen der Grünen. – Bundesrat Steiner: ... deine Asylanten an Gesetze halten!)

Im Europavergleich werden in Österreich sehr hohe Maximalgeschwindigkeiten akzep­tiert. In den fünf Staaten mit den wenigsten tödlichen Verkehrsunfällen in Europa gelten niedrigere Tempolimits. Im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 gab es in Österreich pro Million Einwohner – damit man es vergleichen kann – 44 Verkehrstote. In Norwegen waren es 19, also weniger als die Hälfte. Schweden peilt mit der Vision Zero – das ist überhaupt die einzig vertretbare Zahl – das an, wo es hingehen muss.

Mit 24 Verkehrstoten pro Million Menschen verzeichnete Schweden auch die niedrigste Zahl in der EU. Es gibt noch einen spannenden Zusammenhang: Staaten mit höherer Verkehrssicherheit, also weniger Toten und Verletzten (Bundesrat Steiner: Wie schaut es denn in Deutschland aus? Passen nicht in die Strategie hinein!), haben im Übrigen auch höhere Mindeststrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, und zwar massiv – in der Schweiz ab 155 Euro. (Bundesrat Ofner: Und Deutschland?!)

Fahren Sie einmal in der Schweiz auf einer Autobahn – ich mache das nicht oft, aber gelegentlich, es sind ja unsere Nachbarn –, dort ist es eine ganz andere Situation als bei uns, es läuft viel ruhiger ab. (Bundesrat Steiner: Und in Deutschland?) Niederlande: min­destens 165 Euro; Schweden: ab 250 Euro. Auch so gesehen ist die Anhebung des Strafrahmens also keineswegs überzogen, überhaupt nicht. 150 Euro sind, zumindest wenn um 30 km/h zu schnell gefahren wird, jedenfalls angemessen. Die zitierten 5 000 Euro, das wissen Sie, sind nur bei ganz, ganz besonders gefährlichem Verhalten der Fall – oder theoretisch der Fall. (Bundesrat Spanring: Ihr seid halt grüne Abzocker, das ist halt so! Abzockerpartei!)

Man hat im ORF gesehen – Meldung ORF Vorarlberg –, dass die Polizei gestern einen Raser gestellt hat (Bundesrat Steiner: Ganz ohne dein neues Gesetz haben sie es geschafft!), in dem Fall war es jemand mit einem Motorrad, der mit weit über 100 km/h, mit 140 km/h, durch den Ort gerast ist und damit das Leben anderer riskiert hat.

Im Speziellen werden Akzente bei wirklich drastischen Geschwindigkeitsüber­schreitun­gen gesetzt – das ist der Kern der Sache –, etwa mit der Verdoppelung der Führer­schein­entzugsdauer – das halte ich für eine sehr wirksame Maßnahme – und verpflich­tenden Nachschulungen. Das können nur erste Schritte sein. Wie Sie wissen, wird parallel an einer verfassungskonformen Umsetzung einer Beschlagnahmung des Fahr­zeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern gearbeitet.

Ziel muss wie gesagt sein, überhaupt keine Verkehrstoten mehr zu haben. Dieses Ziel wird vor allem durch einige wenige Unbelehrbare gefährdet, und um die geht es. Das oberste Prinzip auf den Straßen muss Rücksicht sein – viele, die allermeisten halten sich daran. Rücksichtslosigkeit hat aber keinen Platz. Das gilt auch sonst im Leben und muss zu Recht oder erst recht auf den Straßen gelten, weil diese wirklich ein sehr, sehr großes Gefahrenpotenzial haben.

Noch kurz zu den anderen diskutierten Änderungen im Bundesstraßen-Mautgesetz und im Bundesstraßengesetz: Es erfolgt eine wichtige Nachschärfung betreffend die Ein­bringung nicht bezahlter Mauten, das haben wir gehört. Ein, wie ich denke, sehr wichtiger Punkt im Bundesstraßengesetz ist, dass Park-and-ride-Anlagen Teil der Bundesstraßen sein können. Das ist, denke ich, ganz wichtig. Das ist eine wichtige Anpassung zur Stärkung der Schnittstellen vor allem zwischen Straße und Schiene, um das Umsteigen zu erleichtern. Profitieren werden da vor allem größere Städte in den Einfahrtsbereichen,


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