BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 112

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Strafrahmen ist ausreichend, und wir stellen eben sicher, dass diese Strafen auch wieder verhängt werden können, und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt.

Es wurde angesprochen, dass sich die Behörden im Moment schwertun, weil eben unklar ist, ob die Strafen nicht wieder aufgehoben werden. Wir brauchen einen rechts­sicheren Rahmen, die Novelle stellt diesen sicher, deswegen wäre es auch so wichtig, dass sie möglichst bald in Kraft tritt. Je länger das hinausgezögert wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, Lohn- und Sozialdumping zu betreiben.

Natürlich gibt es keine Toleranz für schwarze Schafe und natürlich ist es wichtig, dass dieser Strafrahmen auch durchgesetzt und damit ein fairer Wettbewerb geschaffen wird. Das wird unter anderem, das wurde nicht angesprochen, auch durch eine Verbesserung bei der Sicherheitsleistung erzielt. Die Sicherheitsleistung ermöglicht vor allem, auslän­dische Unternehmen, die gegen Regeln in Österreich verstoßen, besser zu verfolgen. Aus meiner Sicht ist das ein ganz wichtiger Faktor.

Die europäische Zusammenarbeit wird in diesem Bereich auch massiv intensiviert, es gibt eine neue Behörde, die Europäische Arbeitsbehörde, die ELA, die in diesem Bereich auch Maßnahmen setzen wird, gerade um Firmen im Ausland zu verfolgen, wenn Sozial- und Lohndumping begangen wird.

Die Bau-ID zeigt auch, dass Sozial- und Lohndumping durch die Bundesregierung be­kämpft wird. Ich finde es schön, dass sich die Sozialpartner in diesem Bereich geeinigt haben. Wir setzen letztlich nichts anderes als eine Sozialpartnereinigung um und hoffen, dass damit gerade im Baubereich, in dem es natürlich Verstöße gibt, diese Verstöße auch nachhaltig und gut bekämpft werden können. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir in der Bundesregierung sinnvolle Einigungen von den Sozialpartnern natürlich immer um­setzen. Ich hoffe, dass das Instrument dann auch gut zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und Schwarzarbeit eingesetzt werden kann.

Wir fördern durch dieses Gesetz also nicht das Lohn- und Sozialdumping, sondern wir bekämpfen es nachhaltig. Wir werden  wie bei vielen anderen Gesetzen auch  dann natürlich evaluieren und sehen, wie das Gesetz gewirkt hat. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

15.45

15.46.00


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Frau Kollegin (in Richtung Schriftführerin Miesenberger), Sie stimmen mit? (Schrift­führerin Miesenberger: Ich nehme an der Abstimmung teil!) – Ich nehme auch an der Abstimmung teil.

 


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