BundesratStenographisches Protokoll929. Sitzung, 929. Sitzung des Bundesrates am 15. Juli 2021 / Seite 125

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strengste Anforderungen im Hinblick auf die Verordnungsgrundlagen und ihre Ermitt­lung. Wir erhalten vonseiten der Länder und Gemeinden eine Vielzahl von Forderungen bezüglich einer Herabsetzung der Geschwindigkeiten zwecks Reduktion von Verkehrs­lärm und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich solcher Wünsche und Forderungen besteht wie ausgeführt nur hinsichtlich des hoch­rangigen Straßennetzes des Bundes; auch insoweit sind aber die beschriebenen Anfor­derungen der Rechtsprechung zu beachten.

Zur Frage 16:

Wir befinden uns derzeit in der regierungsinternen Abstimmung; sobald diese abge­schlos­sen ist, werden wir den Entwurf unverzüglich in Begutachtung schicken.

Zur Frage 17:

Der Entschließungsantrag „Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolks­be­gehren“, Entschließungsantrag 48/AEA, enthielt die Aufforderung, genanntes Gut­achten in Auftrag zu geben. Das Bundesministerium für Klimaschutz ist dieser Auffor­derung nachgekommen. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, den Schlussfolgerungen näher­zutreten, ist, wie bei jedem Gesetz, eine verfassungskonforme Umsetzung zwei­felslos notwendig. Der Bundesregierung steht hierfür beispielsweise der Verfassungs­dienst zur Verfügung.

Zur Frage 18:

Eine derartige Maßnahme ist nicht in Diskussion.

Zur Frage 19:

So eine Maßnahme ist mir nicht bekannt und war zu keinem Zeitpunkt in Diskussion.

Zu den Fragen 20 und 21:

Es gibt auf allen Straßen im hochrangigen Straßennetz des Bundes bereits eine flächen­deckende Maut. Die Lkw-Maut und die Vignette für Pkw sind etablierte und akzeptierte Systeme. Bezüglich Straßen im untergeordneten Netz liegt die Zuständigkeit bei den Ländern und Gemeinden.

Zur Frage 22:

Die Grundlage für die Einhebung der Maut für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen ist das Bundesstraßen-Mautgesetz. Dieses Bundesstraßen-Mautgesetz enthält keine Ausnahme für Pkw mit Elektroantrieb. (Bundesrat Steiner: Die Frage ist, ob es geplant ist! Was sind denn das für Antworten? – Bundesrätin Schartel: Geplant!)

Zur Frage 23:

Die Klimakrise und der Erhalt der Biodiversität sind die wesentlichsten Herausfor­derun­gen unserer Zeit, denen wir uns widmen müssen. Dass der Umbau unseres Energie­systems naturverträglich sein muss, ist zweifellos eine der zentralen Voraussetzungen. (Bundesrat Steiner: Eine Frechheit!) In diesem Kontext sind Zweitwohnsitzprojekte und der Ausbau heimischer Energieerzeugung wahrscheinlich unterschiedlich zu bewerten. (Bundesrat Steiner: Eine bodenlose Frechheit, diese Antworten!) Wiewohl die Kom­petenzen für Naturschutz und Raumordnung bei den Bundesländern liegen, bin ich der Meinung, dass man diese Fragen nur durch einen offenen und transparenten Diskurs lösen kann. Projekte zum Ausbau heimischer und sauberer Energieerzeugung weisen in der Mehrheit eine große Zustimmung auf. (Vizepräsidentin Schwarz-Fuchs über­nimmt den Vorsitz.)

 


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